Alarm- und Ausrückeordnung der Kreisleitstelle Borken

* Die Alarm- und Ausrückeordnung der Kreisleitstelle
* Die Alarm- und Ausrückeordnung der Einsatzzentrale Bocholt
* Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Phil Balder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Borken Details
Von
Phil Balder
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Kreisleitstelle Borken [#30672]
Datum
9. Juni 2018 00:36
An
Kommunalverwaltung Borken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Alarm- und Ausrückeordnung der Kreisleitstelle * Die Alarm- und Ausrückeordnung der Einsatzzentrale Bocholt * Sowie die Info wann diese das letzte mal geändert worden ist
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Phil Balder <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Phil Balder

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Kommunalverwaltung Borken
Ihre Anfrage zur Alarm- und Ausrückeordnung Sehr geehrter Herr Balder, ich habe über Umwegen Ihre obige Anfrage b…
Von
Kommunalverwaltung Borken
Betreff
Ihre Anfrage zur Alarm- und Ausrückeordnung
Datum
12. Juni 2018 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,2 KB


Sehr geehrter Herr Balder, ich habe über Umwegen Ihre obige Anfrage bekommen. Zu Ihrer Anfrage ein paar allgemeine Informationen. Es gibt nicht "die" Alarm- und Ausrückeordnung der Leitstelle. Die AAO ist eine Datenbank mit der die Alarmierung bzw, Disposition der verschiedenen Einsatzmittel abgewickelt wird. Vereinfacht ausgedrückt ist eine Wenn / Dann - Beziehung hinterlegt. Wenn Anruf mit Stichwort "Feuer klein" in Ahaus-Alstätte dann alarmiere den Löschzug in Alstätte mit dem Fahrzeug xy. (wenn "Feuer Groß" dann zusätzlich Drehleiter alarmieren und ....) Die Wenn / Dann Beziehungen sind je Kommune und Einsatzstichwort unterschiedlich. Auch ist es üblich, unterschiedliche Zeitfenster zu hinterlegen, da die z.B. Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen am Tag, in der Nacht und am Wochenende unterschiedlich gestaltet ist. Auch das kann in jeder Kommune unterschiedlich aussehen, da jeweils anderen Rahmenbedingungen (z.B. Struktur der Feuerwehr) vorliegen. https://de.wikipedia.org/wiki/Alarm-_und_Ausr%C3%BCckeordnung Im Bereich des Rettungsdienst ist ein ähnliches System hinterlegt. Die Rahmenbedingungen hierzu sind im Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Borken hinterlegt, der auf der Homepage des Kreises Borken abgerufen werden kann. Die von Ihnen gewünschten Infos liegen aus systemtechnischen Gründen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen