Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg

* Die Alarm- und Ausrückeordnung des Kreises Heinberg

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
5. August 2018 15:57
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Alarm- und Ausrückeordnung des Kreises Heinberg Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Feuerwehr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters (Feuerwehr)
Landrat des Kreises Heinsberg
Sehr geehrter Herr Peters, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 05.08.2018. Nach dem Gesetz über den…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Antw: Wtrlt: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
9. August 2018 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Peters, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 05.08.2018. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)vom 17. Dezember 2015 sind nicht die Kreise, sondern gemäß § 3 ff. BHKG die kreisangehörigen Städte und Gemeinden u. a. für die von Ihnen genannte Alarm- und Ausrückeordnung zuständig. Da der Kreis Heinsberg zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden hat, bitte ich, Ihre Anfrage an diese Behörden zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Sehr geehrt<< Anrede >> wäre es möglich mir denn die Kontaktdaten vom Leiter FSZ Erkelenz zu geben, d…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
Re: Antw: Wtrlt: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
9. August 2018 15:33
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wäre es möglich mir denn die Kontaktdaten vom Leiter FSZ Erkelenz zu geben, dann würde ich die Anfrage direkt über die LEitstelle Kreis Heinsberg machen. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Anfragenr: 32614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Peters Feuerwehr
Landrat des Kreises Heinsberg
Sehr geehrter Herr Peters, gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen in der Sache AAO zur Verfügung. Mit freundl…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg
Datum
13. August 2018 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Peters, gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen in der Sache AAO zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin im inbegegriff eine Leitstellensimulation angepasst an den Kr. Heinsbe…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
13. August 2018 12:32
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin im inbegegriff eine Leitstellensimulation angepasst an den Kr. Heinsberg zu schreiben, und würde in diesem Zuge gerne natürlich auch die AAO des Kreises erwenden. Ich war selber in der Feuerwehr Hückelhoven, jedoch weit vor der Umstellung der AAO. Daher fehlen mir alle aktuellen Alarmstichwörter von FEU1 bis hin zu ZUG1 , da ich mich erinnern kann sind diese ja erweitert worden, z.B. mit AGO oder MIG. Ich wäre Ihnen sehr verbunden mir diese zukommen zu lassen. Und ebenfalls mit einer Standard Alarmierung. z.B. FEU 1 1x LF o.ä. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Anfragenr: 32614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wollte nochmal auf meine Mail verweise. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
27. August 2018 13:24
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wollte nochmal auf meine Mail verweise. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Anfragenr: 32614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
12. September 2018 10:46
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg“ vom 05.08.2018 (#32614) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Anfragenr: 32614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
12. September 2018 10:46
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg“ vom 05.08.2018 (#32614) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Anfragenr: 32614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landrat des Kreises Heinsberg
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 10.09.2018 bis zum 12.09.2018 bin ich nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nich…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Antw: AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
12. September 2018 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 10.09.2018 bis zum 12.09.2018 bin ich nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Prescher, Tel.-Nr. 02452-13 3243. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Landrat des Kreises Heinsberg
Sehr geehrter Herr Peters, um uns in der o.g. Angelegenheit auszutauschen, sollten wir uns zu einem Gespräch hier…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Antw: AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
14. September 2018 07:24
Status
Sehr geehrter Herr Peters, um uns in der o.g. Angelegenheit auszutauschen, sollten wir uns zu einem Gespräch hier vor Ort einmal treffen. Gerne lade ich sie dazu ein. Um hier terminlich übereinzukommen senden Sie bitte ein oder zwei Terminvorschläge. Im voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Peters (Feuerwehr)
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr gerne würde ich Ihrem Angebot folgen, jedoch liegen meine Arbeitszeiten …
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Sebastian Peters (Feuerwehr)
Betreff
AW: Antw: AW: Alarm und Ausrückordnung des Kreises Heinsberg [#32614]
Datum
14. September 2018 16:02
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr gerne würde ich Ihrem Angebot folgen, jedoch liegen meine Arbeitszeiten zur selben Zeit wie ihre, wir haben da in Belgien ein stricktes Reglement. Am besten nennen Sie mir zeit in denen Sie einen Termin machen könnten, so kann ich mit meinem Chef sprechen wann es am besten wäre, und ich so mal nach Heinsberg kommen kann. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Peters Anfragenr: 32614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>