Alarm- und Ausrückeordnung der Integrierten Leitstelle Koblenz

Alarm- und Ausrückeordnung der Integrierten Leitstelle Koblenz

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alarm- und Aus…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Alarm- und Ausrückeordnung der Integrierten Leitstelle Koblenz [#262600]
Datum
6. November 2022 21:30
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alarm- und Ausrückeordnung der Integrierten Leitstelle Koblenz
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 262600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262600/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Stadtverwaltung Koblenz
Sehr geehrter Herr Kempfer, nach Prüfung des Sachverhaltes muss ich Sie an die fachlich zuständigen Stellen verwe…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
AW: Alarm- und Ausrückeordnung der Integrierten Leitstelle Koblenz [#262600]
Datum
12. Dezember 2022 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, nach Prüfung des Sachverhaltes muss ich Sie an die fachlich zuständigen Stellen verweisen. Nur diese dürfen Ihnen die Informationen weitergeben. Für den Aufgabenbereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind dies die Gemeinden bzw. Kommunen. Diese setzen einen landesweiten Stichwortkatalog auf die örtlichen Gegebenheiten um. Für den Bereich des Rettungsdienstes verhält es sich so, dass sich die AAO auf landesweit einheitlichen Einsatzcodes (z.B. Bewusstlosigkeit) aufbaut. Diese werden durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sogenannten TKI (Transportarten - z.B. RTW ohne Sondersignal) zugeordnet. Hierzu müssten sie sich an die Rettungsdienstbehörde Mayen-Koblenz wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich gemäß dem Grundsatze "nächstgelegene geeignete Rettungsmittel", aus den jeweils zum Alarmierungszeitpunkt bekannten GPS Standorten der geeigneten Rettungsmittel und eines Routings im Einsatzleitsystem. Zu Ihrer Information möchte ich ergänzen, dass sowohl im Bereich der Einsatzstichworte (Brand- und Katastrophenschutz) als auch bei den Einsatzcodes Novellierungen zum 01.01.2023 anstehen. Für Ihre Anfrage bei den zuständigen Stellen ist es mitunter von Bedeutung auf welches bzw. ob sich Ihre Anfrage auf ein bestimmtes Datum bezieht. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen