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Alarmierungstechnik für Sondereinsätze des LANUV

Unter
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/lanuv-stellt-sich-vor/bereitschaftszentrale/sondereinsatz
schreiben Sie:
"
Der Sondereinsatz des LANUV
[...]
Die im Bereitschaftsdienst des Sondereinsatzes eingeteilten Mitarbeiter des LANUV werden über eine rund um die Uhr besetzte Bereitschaftszentrale, die in Essen angesiedelt ist, benachrichtigt und rücken während der regulären Dienstzeit innerhalb weniger Minuten zum Einsatzort aus.
Außerhalb der Dienstzeit besteht eine Rufbereitschaft, die von der Bereitschaftszentrale über Funkmelder oder Telefon erreicht wird.
Das Einsatzgebiet des Sondereinsatzes erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen.
[...]
"

Ferner schreiben Sie unter
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/abwasser/forschung/pdf/Abschlussbericht_Retentionsbodenfilter.pdf
auf Seite 44:
"
[...]
4.3.2 Messdaten-Management des Erftverbandes
[...]
Bei Betriebsstörungen wird die Störung über eine Fernwirkunterstation und das Telekommunikationsnetz an die Fernwirkzentrale geleitet, die einen Störmeldetext über das Telekommunikationsnetz dem Bereitschaftsdienst mittels Cityrufempfänger und an das Handy übermittelt.
[...]
"

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kommen Cityruf-Funkmelder beim LANUV zum Einsatz ?

2) Erfolgt die Alarmierung über Cityruf verschlüsselt oder unverschlüsselt ?
( Unter https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf heißt es
"Nachteil von Cityruf:
[...]
Die Übertragung erfolgt ohne jegliche Verschlüsselung und kann somit von jedem mitgehört werden.
Daher ist die Übermittlung von persönlichen oder sensiblen Daten, wie Namen, Adressen, medizinischen Befunden oder Geschäftsgeheimnissen datenschutzrechtlich nicht möglich.
" )

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alarmierungstechnik für Sondereinsätze des LANUV [#258620]
Datum
7. September 2022 15:03
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/lanuv-stellt-sich-vor/bereitschaftszentrale/sondereinsatz schreiben Sie: " Der Sondereinsatz des LANUV [...] Die im Bereitschaftsdienst des Sondereinsatzes eingeteilten Mitarbeiter des LANUV werden über eine rund um die Uhr besetzte Bereitschaftszentrale, die in Essen angesiedelt ist, benachrichtigt und rücken während der regulären Dienstzeit innerhalb weniger Minuten zum Einsatzort aus. Außerhalb der Dienstzeit besteht eine Rufbereitschaft, die von der Bereitschaftszentrale über Funkmelder oder Telefon erreicht wird. Das Einsatzgebiet des Sondereinsatzes erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. [...] " Ferner schreiben Sie unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/abwasser/forschung/pdf/Abschlussbericht_Retentionsbodenfilter.pdf auf Seite 44: " [...] 4.3.2 Messdaten-Management des Erftverbandes [...] Bei Betriebsstörungen wird die Störung über eine Fernwirkunterstation und das Telekommunikationsnetz an die Fernwirkzentrale geleitet, die einen Störmeldetext über das Telekommunikationsnetz dem Bereitschaftsdienst mittels Cityrufempfänger und an das Handy übermittelt. [...] " Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kommen Cityruf-Funkmelder beim LANUV zum Einsatz ? 2) Erfolgt die Alarmierung über Cityruf verschlüsselt oder unverschlüsselt ? ( Unter https://de.wikipedia.org/wiki/E*Cityruf heißt es "Nachteil von Cityruf: [...] Die Übertragung erfolgt ohne jegliche Verschlüsselung und kann somit von jedem mitgehört werden. Daher ist die Übermittlung von persönlichen oder sensiblen Daten, wie Namen, Adressen, medizinischen Befunden oder Geschäftsgeheimnissen datenschutzrechtlich nicht möglich. " ) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258620/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen. Sollte …
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Alarmierungstechnik für Sondereinsätze des LANUV [#258620]
Datum
11. Oktober 2022 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1001,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen. Sollte noch weiterer Informationsbedarf bestehen, können Sie sich gerne erneut an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alarmierungstechnik für Sondereinsätze des LANUV [#258620]
Datum
12. Oktober 2022 21:15
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258620/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>