ALG II, Wohngeld

Wieso muss ich als Mitbewohner und „nur” fester Freund meiner Freundin meine gesamtes Einkommen inkl. Versicherungen und Altersvorsorge offenlegen? Belege würden bzw. werden ebenfalls gefordert für Immatrikulation, Versicherung, etc.
Weshalb kann die Behörde von jemandem, der selbst kein Antrag stellt Belege fordern?
Ich meine die Rechtslage ist hier klar abweichend (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.02.2016, S 22 AS 1015/14)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso muss ich als …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ALG II, Wohngeld [#199680]
Datum
7. Oktober 2020 09:21
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso muss ich als Mitbewohner und „nur” fester Freund meiner Freundin meine gesamtes Einkommen inkl. Versicherungen und Altersvorsorge offenlegen? Belege würden bzw. werden ebenfalls gefordert für Immatrikulation, Versicherung, etc. Weshalb kann die Behörde von jemandem, der selbst kein Antrag stellt Belege fordern? Ich meine die Rechtslage ist hier klar abweichend (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.02.2016, S 22 AS 1015/14)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199680/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ALG II, Wohngeld“ vom 07.10.2020 (#199680) wurde…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: ALG II, Wohngeld [#199680]
Datum
10. November 2020 08:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ALG II, Wohngeld“ vom 07.10.2020 (#199680) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199680/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ALG II, Wohngeld“ vom 07.10.2020 (#199680) wurde…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: ALG II, Wohngeld [#199680]
Datum
10. November 2020 08:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ALG II, Wohngeld“ vom 07.10.2020 (#199680) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199680/