ALG II, Wohngeld
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
Wieso muss ich als Mitbewohner und „nur” fester Freund meiner Freundin meine gesamtes Einkommen inkl. Versicherungen und Altersvorsorge offenlegen? Belege würden bzw. werden ebenfalls gefordert für Immatrikulation, Versicherung, etc.
Weshalb kann die Behörde von jemandem, der selbst kein Antrag stellt Belege fordern?
Ich meine die Rechtslage ist hier klar abweichend (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.02.2016, S 22 AS 1015/14)
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Oktober 2020
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10. November 2020
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