alkoholbedingte Vorfälle

Die Anzahl der alkoholbedingten Vorfälle im Sicherheitsbereich von Flughäfen in NRW im Jahr 2016 aufgeteilt nach Flughäfen.

Sowie die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung von Vorfällen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der a…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
alkoholbedingte Vorfälle [#23928]
Datum
15. Juli 2017 16:21
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der alkoholbedingten Vorfälle im Sicherheitsbereich von Flughäfen in NRW im Jahr 2016 aufgeteilt nach Flughäfen. Sowie die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung von Vorfällen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. August 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
130,0 KB
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Frage erhielt ich eine leider unverständliche postalische Antwort einer …
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: alkoholbedingte Vorfälle [#23928]
Datum
18. August 2017 18:06
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Frage erhielt ich eine leider unverständliche postalische Antwort einer Ihrer Beschäftigten. Erst einmal empfinde ich die postalische Beantwortung als unnötig umständlich. Weshalb ich auch auf diesem Weg antworte, um die Transparenz zu wahren. Leider verstehe ich zudem die Antwort nicht. Soll ich jetzt den § bestimmen, nach dem ich Auskunft möchte? Ich möchte die Anzahl der Vorfälle. Nach welchen §§ die Zuständigkeit der BPol vorliegt, ist mir da völlig egal. Ist doch eigentlich ziemlich simpel: je Flughafen eine Zahl. Der Aufwand dürfte minimal sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 23928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> warum wird unnötig Porto verschwendet? Ich bitte erneut darum, zur einfachere…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: alkoholbedingte Vorfälle [#23928]
Datum
9. September 2017 14:22
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> warum wird unnötig Porto verschwendet? Ich bitte erneut darum, zur einfacheren Abwicklung über Frag den Staat zu antworten. Ich werde selbstverständlich auch das Schreiben vom 01.09.2017 scannen und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Obwohl die Fragen einfach und offensichtlich ist, will ich versuchen dies noch weiter darzulegen. Alkoholbedingt sind all jene Vorfälle, wo Alkoholkonsum eine Rolle spielte. Seien es nun Schlägereien, durch Alkoholisierte Personen, erbrechen, anderes Fehlverhalten oder was auch immer, was im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol steht. Sprich Angetrunkene oder Betrunkene, die sich falsch verhielten. Weder Diebstahl von Alkohol noch Schmuggel sind gemeint, da es ja nicht alkoholbedingt ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 23928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen