Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen - Erhebung zu Brennpunkten

ihre Erhebung zu Brennpunkten in Städten in Baden-Württemberg an denen ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums ausgesprochen werden sollte.

Über diese Erhebung wird in der Stuttgarter Zeitung berichtet:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gruen-schwarz-aendert-vorschriften-alkoholverkauf-bald-auch-nach-22-uhr.9b122815-deb0-47dd-87b9-c36f6d28c8df.html

Der Städtetag Baden-Württemberg hat mir auf meine Anfrage hin mitgeteilt, dass die Erhebung im Auftrag des Innenministeriums erfolgt sei und daher die Anfrage dort zu stellen sei:
https://fragdenstaat.de/anfrage/alkoholverbot-auf-offentlichen-platzen-erhebung-zu-brennpunkten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2016
  • Frist
    9. Juli 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ihre Erhebung …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen - Erhebung zu Brennpunkten [#17034]
Datum
9. Juni 2016 08:07
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ihre Erhebung zu Brennpunkten in Städten in Baden-Württemberg an denen ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums ausgesprochen werden sollte. Über diese Erhebung wird in der Stuttgarter Zeitung berichtet: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gruen-schwarz-aendert-vorschriften-alkoholverkauf-bald-auch-nach-22-uhr.9b122815-deb0-47dd-87b9-c36f6d28c8df.html Der Städtetag Baden-Württemberg hat mir auf meine Anfrage hin mitgeteilt, dass die Erhebung im Auftrag des Innenministeriums erfolgt sei und daher die Anfrage dort zu stellen sei: https://fragdenstaat.de/anfrage/alkoholverbot-auf-offentlichen-platzen-erhebung-zu-brennpunkten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Erhebung geht auf den von Herrn Ministerpräsident Anfan…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen - Erhebung zu Brennpunkten [#17034]
Datum
10. Juni 2016 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Erhebung geht auf den von Herrn Ministerpräsident Anfang 2013 einberufenen Runden Tisch "Lebenswerter öffentlicher Raum" zurück. Wesentliches Ergebnis dieses Runden Tisches war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Innenministeriums mit dem Auftrag erfolgversprechende präventive und repressive Ansätze zur Bewältigung alkoholbedingter Problemlagen im öffentlichen Raum zu identifizieren. Die in diesem Rahmen erhobenen Daten über alkoholbedingte Problemlagen (Brennpunkte) sind im Forschungsbericht<https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/abschlussbericht-arbeitsgemeinschaft-lebenswerter-oeffentlicher-raum-3/?tx_rsmbwpublications_pi3%5Btopics%5D=0&tx_rsmbwpublications_pi3%5Bministries%5D=3&tx_rsmbwpublications_pi3%5Bsubmit%5D=Suchen&tx_rsmbwpublications_pi3%5Bpage%5D=4&cHash=b064ef522bd00844b919e7e5be7da883> von Herrn Prof. Dr. Max Hermanutz und Herrn Rüdiger Schilling M.A. veröffentlicht. Diesen Bericht und auch sämtliche weiteren durch die Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“ erarbeiteten Dokumente sind auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg<https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/?tx_rsmbwpublications_pi1%5Bsearch%5D=&tx_rsmbwpublications_pi1%5Bministries%5D=3&tx_rsmbwpublications_pi1%5Btopics%5D=&tx_rsmbwpublications_pi1%5Bsubmit%5D=&tx_rsmbwpublications_pi1%5Bpage%5D=4> hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen