Alkoholverbot München

Laut dem nachfolgendem Zeitungsartikel habe man mit dem nächtlichen Alkoholverbot, das seit Januar 2017 zwischen 22 und 6 Uhr am Hauptbahnhof München gilt, einen Rückgang der sogenannten Rohheitsdelikte um 40 Prozent verzeichnet.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/hauptbahnhof-alkoholverbot-stadtrat-1.4258285

Seit 1.8.2019 wurde dieses Alkoholverbot rund um die Uhr ausgeweitet. Bitte teilen Sie mir mit, ob bereits für die vergangenen vier Monate erste Ergebnisse vorliegen, welchen Einfluss das durchgehende Alkoholverbot auf die Straßenkriminalität genommen hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alkoholverbot München [#173284]
Datum
4. Januar 2020 02:01
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem nachfolgendem Zeitungsartikel habe man mit dem nächtlichen Alkoholverbot, das seit Januar 2017 zwischen 22 und 6 Uhr am Hauptbahnhof München gilt, einen Rückgang der sogenannten Rohheitsdelikte um 40 Prozent verzeichnet. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/hauptbahnhof-alkoholverbot-stadtrat-1.4258285 Seit 1.8.2019 wurde dieses Alkoholverbot rund um die Uhr ausgeweitet. Bitte teilen Sie mir mit, ob bereits für die vergangenen vier Monate erste Ergebnisse vorliegen, welchen Einfluss das durchgehende Alkoholverbot auf die Straßenkriminalität genommen hat.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173284
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Alkoholverbot München [#173284]
Datum
7. Januar 2020 10:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Alkoholverbot München“ vom 04.01.2020 (#173284) …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alkoholverbot München [#173284]
Datum
25. April 2020 23:40
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Alkoholverbot München“ vom 04.01.2020 (#173284) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 78 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173284
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage wurde an die zuständige Stelle geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Alkoholverbot München [#173284]
Datum
27. April 2020 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage wurde an die zuständige Stelle geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat". Wi…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Alkoholverbot München [#173284]
Datum
6. Mai 2020 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat". Wie Sie bereits wissen, sind die begangenen Delikte im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 im Bereich des Hauptbahnhofs gesunken. Dies kann aber auch damit zusammenhängen, dass der Bahnhofsplatz derzeit umgebaut wird und daher auch nicht so häufig frequentiert wird. Leider liegen uns die Zahlen des letzten Quartals des Jahres 2019 noch nicht vor, so dass wir zu dem derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage über die Entwicklungen der Straftaten in dem von Ihnen angefragten Zeitraum im Bereich der Alkoholverbotsverordnung treffen können. Die Alkoholverbotsverordnung wird jedoch im Laufe des Jahres 2020 evaluiert. Hierbei werden auch die der Polizei vorliegenden Daten ausgewertet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte mitteilen, ab wann Ihnen die Zahlen des letzten Quartals des Ja…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alkoholverbot München [#173284]
Datum
22. Juni 2020 11:50
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte mitteilen, ab wann Ihnen die Zahlen des letzten Quartals des Jahres 2019 vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173284/
Stadtverwaltung München
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juni 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in die Daten wurden erst kürzlich angefragt. Sobald uns die Daten vorliegen, die für ih…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Alkoholverbot München [#173284]
Datum
24. Juni 2020 13:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Daten wurden erst kürzlich angefragt. Sobald uns die Daten vorliegen, die für ihre Anfrage aussagekräftig sind, werden wir Ihnen diese mitteilen.