Allahu akbar Rufe und Pöbeleien

im Zuge meines Anliegens wende ich mich an Sie mit der Bitte um Auskunft über einen spezifischen Vorfall, der sich in Lage-Hörste ereignet haben soll. Es geht um Berichte über Rufe von "Allahu Akbar" sowie mögliche Pöbeleien oder Belästigungen, die zu einer Anzeige geführt haben könnten. Besonders interessiert mich, ob dieser Vorfall zur Kenntnis des Staatsschutzes in Bielefeld gelangt ist und dort bearbeitet wird.

Vor dem Hintergrund der Sensibilität und der potenziellen gesellschaftlichen Relevanz dieses Vorgangs, wäre ich Ihnen für eine Bestätigung der Existenz einer solchen Anzeige und gegebenenfalls Informationen zum Status der Bearbeitung sehr dankbar. Mir ist bewusst, dass bestimmte Details aus Datenschutzgründen oder wegen laufender Ermittlungen nicht freigegeben werden können. Dennoch wäre eine allgemeine Bestätigung oder Verneinung der Existenz einer solchen Anzeige sowie eine kurze Information über den Umgang mit derartigen Vorfällen von Interesse.

Ich verstehe, dass die Bearbeitung meiner Anfrage Zeit in Anspruch nehmen kann und bin bereit, auf eine Rückmeldung zu warten. Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, um meine Anfrage zu bearbeiten, stehe ich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Kooperation.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
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Betreff
Allahu akbar Rufe und Pöbeleien [#300693]
Datum
21. Februar 2024 06:46
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zuge meines Anliegens wende ich mich an Sie mit der Bitte um Auskunft über einen spezifischen Vorfall, der sich in Lage-Hörste ereignet haben soll. Es geht um Berichte über Rufe von "Allahu Akbar" sowie mögliche Pöbeleien oder Belästigungen, die zu einer Anzeige geführt haben könnten. Besonders interessiert mich, ob dieser Vorfall zur Kenntnis des Staatsschutzes in Bielefeld gelangt ist und dort bearbeitet wird. Vor dem Hintergrund der Sensibilität und der potenziellen gesellschaftlichen Relevanz dieses Vorgangs, wäre ich Ihnen für eine Bestätigung der Existenz einer solchen Anzeige und gegebenenfalls Informationen zum Status der Bearbeitung sehr dankbar. Mir ist bewusst, dass bestimmte Details aus Datenschutzgründen oder wegen laufender Ermittlungen nicht freigegeben werden können. Dennoch wäre eine allgemeine Bestätigung oder Verneinung der Existenz einer solchen Anzeige sowie eine kurze Information über den Umgang mit derartigen Vorfällen von Interesse. Ich verstehe, dass die Bearbeitung meiner Anfrage Zeit in Anspruch nehmen kann und bin bereit, auf eine Rückmeldung zu warten. Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, um meine Anfrage zu bearbeiten, stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Kooperation.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300693/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allahu akbar Rufe und Pöbeleien“ vom 21.02.2024 (#300693) wurde vo…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
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Betreff
AW: Allahu akbar Rufe und Pöbeleien [#300693]
Datum
23. März 2024 17:10
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allahu akbar Rufe und Pöbeleien“ vom 21.02.2024 (#300693) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allahu akbar Rufe und Pöbeleien“ vom 21.02.2024 (#300693) wurde vo…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
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Betreff
AW: Allahu akbar Rufe und Pöbeleien [#300693]
Datum
23. März 2024 17:10
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allahu akbar Rufe und Pöbeleien“ vom 21.02.2024 (#300693) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allahu akbar Rufe und Pöbeleien“ vom 21.02.2024 (#300693) wurde vo…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Allahu akbar Rufe und Pöbeleien [#300693]
Datum
25. März 2024 10:06
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allahu akbar Rufe und Pöbeleien“ vom 21.02.2024 (#300693) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 21.02.2024, dessen Eingang hiermit bestätigt wird, befand …
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
AW: Allahu akbar Rufe und Pöbeleien [#300693]
Datum
26. März 2024 11:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 21.02.2024, dessen Eingang hiermit bestätigt wird, befand sich im Spamfilter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und konnte aus diesem Grund bisher nicht beantwortet werden. Dies bitte ich zu entschuldigen. Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nord-Westfalen (IFG NRW) muss ein Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Sie bitten um Auskunft über einen spezifischen Vorfall, der sich in Lage-Hörste ereignet haben soll. An welchem Tag und zu welchem Anlass hat sich der von Ihnen nachgefragte Vorfall ereignet? Um welche Berichte handelt es sich? Örtlich zuständig für einen Vorfall, der sich in Lage-Hörste ereignet hat, ist die Kreispolizeibehörde Lippe. Haben Sie sich bereits mit der zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt? Sobald Sie Ihr Anliegen konkretisiert haben, kann ich weiter darauf eingehen. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte eine Korrektur zu meinem vorherigen Schreiben vornehmen und präzisieren,…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Allahu akbar Rufe und Pöbeleien [#300693]
Datum
9. April 2024 14:33
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte eine Korrektur zu meinem vorherigen Schreiben vornehmen und präzisieren, dass der Vorfall, auf den sich meine Anfrage bezieht, am 08. Februar 2024 stattgefunden hat. Dieses Ereignis wurde während eines Runden Tisches zwischen Vertretern der Bürgerschaft in Hörste und der Vertretung der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen thematisiert. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Hinweis gegeben, dass der Staatsschutz für solche Angelegenheiten zuständig ist. Des Weiteren wurde der Bürgerschaft zugetragen, dass es im Zuge dieses Vorfalls Beschwerden an die Polizei in Lippe gab, die jedoch aufgrund von Überlastung nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen konnte. Dies unterstreicht die Bedeutung und Dringlichkeit meiner Anfrage, um ein besseres Verständnis der Ereignisse und der darauf folgenden Maßnahmen zu erlangen. Angesichts dieser neuen Informationen bitte ich um Überprüfung, ob es Aufzeichnungen, Berichte oder Ermittlungen gibt, die sich spezifisch auf den 08. Februar 2024 und die darauffolgenden Beschwerden beziehen. Eine allgemeine Bestätigung des Eingangs dieser Beschwerden und eine Einschätzung, wie mit solchen Vorfällen umgegangen wird, wäre für meine Anfrage sehr hilfreich. Ich bin mir der Herausforderungen bewusst, die mit der Bearbeitung solcher Anfragen verbunden sind, und schätze Ihre Bemühungen, Transparenz zu gewährleisten, während gleichzeitig die Integrität der laufenden Ermittlungen und der Datenschutz gewahrt bleiben müssen. Sollten weitere Informationen meinerseits erforderlich sein, um diese Anfrage zu präzisieren oder zu unterstützen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Vielen Dank für Ihre fortgesetzte Kooperation und Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>