Alle aktuell angemeldeten Versammlungen in München

Alle verfügbaren Informationen zu aktuell angemeldeten Versammlungen in München. Idealerweise eine Sammlung von Dateien die die geforderten Unterlagen für die Anmeldung einer Versammlung (siehe https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1063788/) enthält.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. September 2018
  • Frist
    3. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbar…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle aktuell angemeldeten Versammlungen in München [#33254]
Datum
3. September 2018 19:49
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Informationen zu aktuell angemeldeten Versammlungen in München. Idealerweise eine Sammlung von Dateien die die geforderten Unterlagen für die Anmeldung einer Versammlung (siehe https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1063788/) enthält.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Alle aktuell angemeldeten Versammlungen in München [#33254]
Datum
3. September 2018 19:54
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte wenden Sie sich an das Kreisverwaltungsreferat Veranstaltungs- und Versammlung…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Alle aktuell angemeldeten Versammlungen in München [#33254]
Datum
4. September 2018 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte wenden Sie sich an das Kreisverwaltungsreferat Veranstaltungs- und Versammlungsbüro VVB (KVR-I/25; <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>; Tel. 089/233-45030, Fax 089/233-4512). Hinweis: Das Verbraucherinformationsschutzgesetz (VIG) gilt gemäß § 1 VIG nur bzgl. Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Wir haben Ihren Antrag an die o.g. Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 03.09.2018 an das Kreisverwaltungsreferat baten Sie um alle verfügbare…
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 03.09.2018 an das Kreisverwaltungsreferat baten Sie um alle verfügbaren Informationen zu aktuell angemeldeten Versammlungen in München. In einer E-Mail vom 03.09.2018 an das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik führten Sie aus, dass Sie die Erstellung eines "Demonstrationskalenders" beabsichtigen. Zunächst bitten wir die späte Rückmeldung auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Ihre Idee, eine allgemein zugängliche Versammlungsübersicht zu bieten, ist sicherlich grundsätzlich gut. Die von Ihnen gewünschten Informationen kann Ihnen die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt München aber aus verschiedenen Erwägungen nicht zukommen lassen. Der überwiegende Teil der Versammlungen wird bei uns kurzfristig vor Beginn der Versammlung angezeigt und könnte also bereits allenfalls in einer täglich zu erstellenden Übersicht erfasst werden. Problematischer ist jedoch, dass, insbesondere bei komplexeren Versammlungen mit verschiedenen Versammlungsörtlichkeiten hinsichtlich Auftaktkundgebung, Versammlungsstrecke, Schlusskundgebung, häufig Änderungen (etwa aufgrund anderweitiger Belegung von Örtlichkeiten) notwendig sind. Die tatsächlich durchgeführten Versammlungen weichen also oft von den zunächst von den Veranstaltern angezeigten Versammlungen ab. In diesen Abstimmungsprozess zwischen Versammlungsbehörde und Veranstalter müssen auch weitere Behörden, wie etwa Polizei oder Branddirektion, eingebunden werden. Auch wesentliche Änderungen wie Zeit und/oder Ort der Versammlung sind daher, insbesondere bei komplexeren Versammlungen, über einen längeren Zeitraum möglich und können sich auch noch relativ kurzfristig vor Versammlungsbeginn ergeben. Es kommt auch häufig vor, dass Versammlungen - ebenfalls in der Regel kurzfristig - von den Veranstaltern abgesagt werden. Eine etwa nur quartalsweise erstellte Liste aller (zukünftigen) Versammlungen wäre daher nicht nur unvollständig sondern würde aller Voraussicht nach auch zumindest teilweise veraltete und insofern fehlerhafte Angaben enthalten. In diesem Fall wäre damit zu rechnen, dass sich aufgrund der fehlerhaften Informationen eine größere Anzahl von Personen am falschen Ort und/oder zur falschen Zeit versammeln, ohne dass die Versammlungsbehörde, die Polizei oder der Veranstalter hiervon Kenntnis haben. Hinzu kommt, dass es grundsätzlich den Veranstaltern überlassen ist, ob und wie sie ihre angezeigten Versammlungen öffentlich bewerben. Zwar steht es jedem frei, über geplante Versammlungen zu informieren. Bei Übermittlung einer Liste angezeigter Versammlungen durch die Versammlungsbehörde an Dritte würden Informationen über die geplante Versammlung jedoch bereits unter Umständen an die Öffentlichkeit gelangen, bevor die jeweiligen Veranstalter selbst an die Öffentlichkeit treten und bevor der oben beschriebene notwendige Abstimmungsprozess zwischen den Veranstaltern und der Versammlungsbehörde sowie der weiteren Sicherheitsbehörden stattgefunden hat. Würden Daten wie Zeit und Ort einer Versammlung bekannt, noch bevor sich Veranstalter von Versammlungen selbst an die Öffentlichkeit wenden, könnte dies aber den oben beschriebenen Abstimmungsprozess zwischen Veranstaltern und Versammlungsbehörde erheblich erschweren. In aller Regel ist den Veranstaltern an einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Versammlungsbehörde gelegen. Die Veranstalter warten schon aus eigenem Interesse zumeist mit einer Bewerbung ihrer Versammlung ab, bis die grundlegenden Daten weitestgehend feststehen. Bei vorzeitiger Bekanntgabe von wesentlichen Informationen über die Versammlung wären Veranstalter im Rahmen der Kooperation jedoch möglicherweise nicht mehr bereit, sich gemeinsam mit der Behörde etwa auf eine andere Streckenführung, Versammlungsörtlichkeit oder ein anderes Datum zu verständigen, da ja aus Sicht der Veranstalter bereits eine entsprechende Information an potentielle Teilnehmer erfolgt ist und sich Veranstalter dann gebunden fühlen. Um die ordnungsgemäße und effektive Bearbeitung der täglich eingehenden Versammlungsanzeigen nicht zu gefährden können wir Ihnen aus diesen Gründen daher keine Liste über bereits angezeigte zukünftige Versammlungen, bzw. entsprechende Daten zukommen lassen. Sie müssten Ihre Informationen daher aus den allgemein zugänglichen Quellen bzw. direkt von den jeweiligen Veranstaltern beziehen. Dies hat auch den Vorteil, dass die Veranstalter den Überblick darüber haben, über welche Kanäle Ihre Versammlungen beworben werden. Die Veranstalter können so zum einen Änderungen (z.B. andere Zeit/ anderer Ort/ Absage) an die Ihnen bekannten Informationskanäle weitergeben und so mit dazu beitragen, dass sich Versammlungsteilnehmer auch zur richtigen Zeit an der richtigen Örtlichkeit einfinden. Zum anderen können Veranstalter über die Beobachtung der jeweiligen Infokanäle und dort eingehendes Feedback auch besser abschätzen, mit wie vielen Teilnehmern zu rechnen ist und der Versammlungsbehörde entsprechende Rückmeldung geben. Es tut uns leid, dass wir Ihnen aus den genannten Gründen kein anderes Ergebnis mitteilen können, hoffen aber trotzdem auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen