Alle aktuellen Kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) der Agenturen f.Arbeit

ich benötige folgende Informationen und zwar die aktuellen
Kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) der Agenturen f.Arbeit.
von
sämtlichen Deutschen Verwaltungs-Landkreisen und Städtekreisen in denen Agenturen f.Arbeit angesiedelt sind.

Ich benötige diese Information für Ehrenamtliche Tätigkeiten und würde mich freuen diese Zeitnah erhalten zu können.
Ich bitte sie höflichst diese ebenfalls an den Kollegen unter
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> zu schicken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige folgen…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle aktuellen Kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) der Agenturen f.Arbeit [#208594]
Datum
12. Januar 2021 23:59
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich benötige folgende Informationen und zwar die aktuellen Kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) der Agenturen f.Arbeit. von sämtlichen Deutschen Verwaltungs-Landkreisen und Städtekreisen in denen Agenturen f.Arbeit angesiedelt sind. Ich benötige diese Information für Ehrenamtliche Tätigkeiten und würde mich freuen diese Zeitnah erhalten zu können. Ich bitte sie höflichst diese ebenfalls an den Kollegen unter E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> zu schicken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208594/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 1/2021 Sehr geehrter Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.1.2021 baten Sie um Überlassung der kommuna…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Alle aktuellen Kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) der Agenturen f.Arbeit [#208594]
Datum
29. Januar 2021 18:59
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 - 1/2021 Sehr geehrter Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.1.2021 baten Sie um Überlassung der kommunalen Richtlinien für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II nach § 24 der Unterkunft und Heizung (KdU), Erstausstattung und Bildung und Teilhabe (BuT). Die gewünschten Informationen können nicht zugänglich gemacht werden, weil die kommunalen Richtlinien für Leistungen nach dem SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit nicht vorhanden sind. Nach § 44b Abs. 1 SGB II bilden die Agentur für Arbeit und die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft (Stadt oder Landkreis) Jobcenter in Form einer "gemeinsame Einrichtung" (gE) zur einheitlichen Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Derzeit sind das bundesweit 302 als gE organisierte Jobcenter. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II ist die Kommune als Trägerin der Grundsicherung für die Leistungen nach § 16a SGB II, für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU, § 22 SGB II), für die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II und für Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II zuständig. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2… Die Weisungszuständigkeit für diese kommunalen Leistungen liegt nach § 44b Abs. 3 Satz 2 SGB II beim jeweiligen kommunalen Träger, also Stadt oder Landkreis, und nicht bei der Bundesagentur für Arbeit. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2… Die jeweiligen Weisungen zu kommunalen Grundsicherungsleistungen nach SGB II für derzeit 302 Jobcenter (gE) sind bei der Zentrale der BA nicht vorhanden. Möglicherweise können Sie diese aber direkt beim jeweiligen kommunalen Träger oder dem Jobcenter (gE) erfragen. Mit freundlichen Grüßen