Alle Az. in Ihrer Aufsicht zu Beschwerden nach Art. 77, Maßnahmen nach Art. 58, Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU etc. betr. Digital Dialog Lab GmbH u. Selection Media GmbH aus Hamburg

Alle Az. in Ihrer Aufsicht zu Beschwerden nach Art. 77, Maßnahmen nach Art. 58, 63, Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU etc. betr. Digital Dialog Lab GmbH u. Selection Media GmbH aus Hamburg

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    258,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Az. in Ihrer Aufsicht zu Beschwerden nach Art. 77, Maßnahmen nach Art. 58, Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU etc. betr. Digital Dialog Lab GmbH u. Selection Media GmbH aus Hamburg [#273003]
Datum
13. März 2023 23:13
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Az. in Ihrer Aufsicht zu Beschwerden nach Art. 77, Maßnahmen nach Art. 58, 63, Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU etc. betr. Digital Dialog Lab GmbH u. Selection Media GmbH aus Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273003/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 Guten Tag << Antragstelle…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023
Datum
24. März 2023 08:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung eine Recherche in verschiedenen Registern des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (HmbBfDI) erfordern wird. Ich gehe davon aus, dass dafür eine Gebühr von 50,00 bis 150,00 Euro erhoben werden muss, je nach tatsächlichem Zeitaufwand (Nr. 1.1.1 der Anlage zur HmbTGGebO). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage vor diesem Hintergrund aufrechterhalten wollen. Wenn ja, teilen Sie mit bitte auch mit, auf welchen Zeitraum sich Ihre Anfrage bezieht. Wenn Sie keine diesbezügliche Angabe machen, gehe ich davon aus, dass meine Antwort den Zeitraum von Anwendung der DSGVO im Mia 2018 bis heute umfassen soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003] Guten Tag, das i…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003]
Datum
26. März 2023 23:24
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, das ist ja ganz neu - denn nach dem Allg. Gleichbehandlungsgebot übermittelt Ihre Behörde gerne kostenfrei Übersichten zu Beschwerdeaktenzeichen z. B. zu bestimmten Inkasso-Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273003/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003] Hall…
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003]
Datum
27. März 2023 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihre Frage müssen das Register über eingegangenen datenschutzrechtlichen Beschwerden (Art. 77 DSGVIO), das Register über Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO) und das Register über durchgeführte Maßnahmen (Art. 58 DSGVO) durchsucht werden. Anschließend müsste geprüft werden, ob einer der bei diesen Recherchen identifizierten Vorgänge zu einem Verfahren nach Art. 63 DSGVO geführt hat. Diese Recherchen müssen, auf der Suche nach zwei verschiedenen Firmen, in den Registern der Jahre 2018 bis 2023 durchgeführt werden. Nach § 1 Absatz 3 Nr. 1 der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) wäre die Erteilung einer einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskunft gebührenfrei. Aufgrund der oben genannten Recherchen kann hier aber nicht von einer einfachen Auskunftserteilung ausgegangen werden, weshalb ich zur Schätzung der voraussichtlichen Höhe der Gebühren Nr. 1.1.1 der Anlage zur HmbTGGebO herangezogen habe. Darin wir ein Gebührenrahmen von 31 bis 258 Euro für die Erteilung von Auskünften mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand vorgegeben. Der von mir geschätzte Gebührenspanne liegt dabei ein, durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vorgegebener, Stundensatz in Höhe von rund 78,- Euro und eine erwartete Bearbeitungszeit von bis zu 2 Stunden zugrunde. Dies alles erläutere ich Ihnen deshalb, damit Sie nachvollziehen können, dass meine Überlegungen bezüglich der voraussichtlichen Gebührenhöhe rechtlich wohl nicht zu beanstanden sind. Wenn Ihnen aber gleichartige Fälle vorliegen, bei denen die Erwägungen zur Gebührenerhebung zu einem anderem Ergebnis geführt haben, würde ich Sie bitten, mir die Aktenzeichen dieser Fälle zu nennen, damit ich es hier nachvollziehen kann. Andenfalls möchte ich Sie nochmals darum bitten, mir mitzuteilen, ob Sie vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Gebührenhöhe Ihre Anfrage aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
WG: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003] Gute…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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WG: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003]
Datum
11. April 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen << Antragsteller:in >> leider haben Sie auf meine u.a. E-Mail vom 27.03.2023 bisher nicht geantwortet. Bitte teilen Sie mir bis zum 20.04.2023 mit, ob Sie ihre Anfrage vom 13.03. aufrechterhalten wollen. Wenn ich bis dahin nichts von Ihnen gehört habe, gehe ich davon aus, dass kein Interesse mehr besteht und werde den Vorgang schließen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003] …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003]
Datum
10. November 2023 17:21
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Betroffene berichten, dass sie seit deutlich mehr als 3 Monaten auf Aktenzeichen nach Art. 77 DSGVO betr. Selection Media GmbH aus Hamburg warten würden. Haben Sie eine Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, in welchem das Land zu einer 8-stelligen Vertragsstrafe verurteilt worden ist, (wann?) eingerichtet? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 273003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273003/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenze…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Ihr Anfrage nach HmbTG [Frag den Staat #273003], mein Aktenzeichen 02.01-162/2023 [#273003]
Datum
10. November 2023 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bin zzt. nicht im Dienst . Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet und erst nach meiner Rückkehr am 14.11. gelesen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meinen [geschwärzt] (Tel.: [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 10.11.2023, mein Az. 02.01-3261/2023 Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank f…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.11.2023, mein Az. 02.01-3261/2023
Datum
17. November 2023 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
13,6 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage, die unter einem neuen Aktenzeichen (siehe oben) bearbeitet wird. Bitte geben Sie bei eventuellen Schreiben oder Anfragen bitte das neue Aktenzeichen an. Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, bitten Sie um Auskunft darüber, ob beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (HmbBfDI) eine Interne Meldestelle aufgrund der Richtlinie (EU) 2019/1937 bzw. des Hinweisgeberschutzgesetztes eingerichtet wurde. Das ist der Fall, seit Juli 2022 betreiben der HmbBfDI und der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg eine gemeinsame interne Meldestelle. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 10.11.2023, mein Az. 02.01-3261/2023 [#273003] Guten Tag, es wäre für alle Seiten besser, we…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.11.2023, mein Az. 02.01-3261/2023 [#273003]
Datum
9. April 2024 12:01
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wäre für alle Seiten besser, wenn Sie hier demnächst über ein Zeichen zu Beschwerden direkt an EU-Organe betr. alle gemeinsam Verantwortlichen informiert werden. Kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 273003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273003/