alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

und bitte:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Unbekannt

  • Datum
    20. Februar 2014
  • Frist
    25. März 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#5796]
Datum
20. Februar 2014 23:43
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. und bitte: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Teltow-Fläming
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer obigen Bitte. Ob die von ihnen…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
AW: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#5796]
Datum
12. März 2014 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer obigen Bitte. Ob die von ihnen derzeit aktuell geltenden Dienstanweisungen und Handbücher nach dem AiG einem besonderen Geheimhaltungsschutz bzw. Datenschutz unterliegen oder nicht, werde ich noch über unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten prüfen lassen. Deshalb wird die Beantwortung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen , wofür ich um Ihr Verständnis bitte. Aufgrund der vielen Dienstanweisungen und Handbücher käme nur eine elektronische Übermittlung, wenn überhaupt, in Betracht. Sobald mir die Stellungnahme unseres behördlichen Datenschutzbeauftragten vorliegt, werde ich unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurückkommen. Freundliche Grüße, Dißmann Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Telefon: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.teltow-flaeming.de ____________________________________________________________________________________________________ Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dient nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsa…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#5796]
Datum
8. September 2014 23:55
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen des Landkreis Teltow-Fläming in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" vom 20.02.2014 (#5796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 168 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landkreis Teltow-Fläming
Auskunftsansprüche bezüglich aller derzeit gültigen Arbeitshilfen, Leitfäden, Handbücher und internen Geschäftsanw…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Auskunftsansprüche bezüglich aller derzeit gültigen Arbeitshilfen, Leitfäden, Handbücher und internen Geschäftsanweisungen.
Datum
16. September 2014 13:50
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer diesbezüglichen Mail vom 20.02.2014 baten sie allgemein um Übersendung einer Übersicht „aller derzeit gültigen internen Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher“ des Landkreises Teltow-Fläming sowie deren Übersendung in elektronischer, ersatzweise in gedruckter Form. Ich weise nach interner Rücksprache mit unserem Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass insbesondere hinsichtlich der von Ihnen verlangten internen Arbeitshilfen und Leitfäden sowie Handbücher durch Sie näher zu erläutern wäre, was Sie konkret darunter verstehen, weil es sich hierbei um unbestimmte Begriffe handelt, die auslegungs- und interpretationsfähig sind. Der allgemeine Informationsanspruch aus § 2 des AiG ist darüber hinaus aktenbezogen, muss sich also auf einen konkreten Verwaltungsvorgang beziehen. (vgl. statt vieler nur OVG Berlin-Brandenburg, OVG 7 B 9.05, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris). Die von Ihnen angesprochenen internen Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher beziehen sich auf die gesamte interne Organisation unser Landkreisverwaltung mit ihren einzelnen Fachämtern und Dezernaten und werden deshalb von einer Vielzahl von unseren jeweiligen Ämtern herausgegeben und inhaltlich auf den aktuellsten Stand gebracht und bearbeitet. Die von Ihnen erbetenen Auskünfte sollten deshalb durch Sie erst einmal thematisch näher konkretisiert und eingegrenzt werden, um Sie gemäß § 6 Absatz 1 Satz 4 AiG bei der hinreichenden Bestimmung der für Sie relevanten Akten beraten und unterstützen zu können. Bereits jetzt weise ich aber vorsorglich darauf hin, dass die von Ihnen geforderte vollumfängliche Auskunft einen ungewöhnlich umfangreichen und erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde, für den nach der einschlägigen Tarifstelle 1.2.3. der AiGGebO in der aktuellen Fassung jeweils eine Rahmengebühr von 100 – 1.000 € vorgesehen ist. Hinzu kämen dann noch die von Ihnen nach der Tarifstelle 3.1. zu tragenden Kosten für Kopien (0,50 € für die ersten 50 Seiten je Seite sowie für jede weitere Seite von 0,15 €). Da zu den durch Sie geforderten Dokumenten auch sehr umfangreiche Handbücher (Umweltrecht und GiS sowie Archikart etc.( ) mit mehreren hundert Seiten zu zählen sein dürften, wären sehr hohe Kosten wegen diese erforderlichen Verwaltungsaufwandes zu erwarten. Aus diesen Erwägungen heraus würde ich es für sinnvoll erachten, wenn Sie Ihren Auskunftsanspruch im eigenen Interesse auf einige näher konkretisierte Arbeitshilfen oder Leitfäden beschränken würden. Freundliche Grüße Im Auftrag