Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
mit Ihrer diesbezüglichen Mail vom 20.02.2014 baten sie allgemein um Übersendung einer Übersicht „aller derzeit gültigen internen Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher“ des Landkreises Teltow-Fläming sowie deren Übersendung in elektronischer, ersatzweise in gedruckter Form.
Ich weise nach interner Rücksprache mit unserem Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass insbesondere hinsichtlich der von Ihnen verlangten internen Arbeitshilfen und Leitfäden sowie Handbücher durch Sie näher zu erläutern wäre, was Sie konkret darunter verstehen, weil es sich hierbei um unbestimmte Begriffe handelt, die auslegungs- und interpretationsfähig sind.
Der allgemeine Informationsanspruch aus § 2 des AiG ist darüber hinaus aktenbezogen, muss sich also auf einen konkreten Verwaltungsvorgang beziehen.
(vgl. statt vieler nur OVG Berlin-Brandenburg, OVG 7 B 9.05, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris).
Die von Ihnen angesprochenen internen Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbücher beziehen sich auf die gesamte interne Organisation unser Landkreisverwaltung mit ihren einzelnen Fachämtern und Dezernaten und werden deshalb von einer Vielzahl von unseren jeweiligen Ämtern herausgegeben und inhaltlich auf den aktuellsten Stand gebracht und bearbeitet.
Die von Ihnen erbetenen Auskünfte sollten deshalb durch Sie erst einmal thematisch näher konkretisiert und eingegrenzt werden, um Sie gemäß § 6 Absatz 1 Satz 4 AiG bei der hinreichenden Bestimmung der für Sie relevanten Akten beraten und unterstützen zu können.
Bereits jetzt weise ich aber vorsorglich darauf hin, dass die von Ihnen geforderte vollumfängliche Auskunft einen ungewöhnlich umfangreichen und erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde, für den nach der einschlägigen Tarifstelle 1.2.3. der AiGGebO in der aktuellen Fassung jeweils eine Rahmengebühr von 100 – 1.000 € vorgesehen ist.
Hinzu kämen dann noch die von Ihnen nach der Tarifstelle 3.1. zu tragenden Kosten für Kopien (0,50 € für die ersten 50 Seiten je Seite sowie für jede weitere Seite von 0,15 €).
Da zu den durch Sie geforderten Dokumenten auch sehr umfangreiche Handbücher (Umweltrecht und GiS sowie Archikart etc.( ) mit mehreren hundert Seiten zu zählen sein dürften, wären sehr hohe Kosten wegen diese erforderlichen Verwaltungsaufwandes zu erwarten.
Aus diesen Erwägungen heraus würde ich es für sinnvoll erachten, wenn Sie Ihren Auskunftsanspruch im eigenen Interesse auf einige näher konkretisierte Arbeitshilfen oder Leitfäden beschränken würden.
Freundliche Grüße
Im Auftrag