alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form


alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

und bitte:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6213]
Datum
10. April 2014 22:15
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. und bitte: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsa…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6213]
Datum
13. Mai 2014 17:43
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" vom 10.04.2014 (#6213) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" [#6213]
Datum
1. September 2014 21:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6213 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht nicht beantwortet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.09.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Kommunalverwaltung Erkelenz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form" [#6213]
Datum
2. September 2014 11:53
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.09.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <&…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.2.5-2769/14 Betreff: Ihre E-Mail vom 01.09.2014 1. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Meine E-Mail vom 08.09.2014, Aktenzeichen 49.2.3.2.5-2769/14 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Stadt Erke…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Meine E-Mail vom 08.09.2014, Aktenzeichen 49.2.3.2.5-2769/14
Datum
16. September 2014 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Stadt Erkelenz teilte mir gestern telefonisch mit, dass Sie bezüglich Ihrer Anfrage bereits gebeten wurden Ihren Antrag zu spezifizieren, um ggf. auch Kosten zu sparen. Aufgrund der Menge der beantragten Informationen können hierbei Kosten entstehen(Zusammensuchen aller dienstinternen Anweisungen etc.). Sie sollen bisher auf diese Mitteilung nicht geantwortet haben. Bezüglich der Kostenpflicht verweise ich auf § 11 Abs. IFG NRW i.V.m. mit dem Gebührentarif zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Bitte wenden Sie sich zunächst an den direkten Ansprechpartner der Stadt Erkelenz, Herrn Häusler (E-Mail Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen