alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in elektronischer - Form

zunächst:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2014
  • Frist
    22. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in elektronischer - Form [#6297]
Datum
20. April 2014 18:33
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
zunächst: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg hier: Ihr E-Mail-Antrag vom 20. April 2014 #6297 Az. 002/14/358 Sehr…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in elektronischer - Form [#6297]
Datum
15. Mai 2014 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Rückäußerung der LDA Brandenburg hier: Ihr E-Mail-Antrag vom 20. April 2014 #6297 Az. 002/14/358 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend erhalten Sie zur obigen Angelegenheit unser Antwortschreiben - siehe hierzu beigefügte Anlage. Mit freundlichen Grüßen