Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
Ihr Antrag macht gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung erforderlich, der schriftlich zu ergehen hat.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages wird es außerdem notwendig sein, in einem erheblichen Umfang die begehrten Informationen aus den Abteilungen der Senatskanzlei zusammenzustellen. Daher werden gemäß § 13 Absatz 4 HmbTG Gebühren zu erheben sein, deren Höhe wir gegenwärtig noch nicht abschätzen können (nach Nr. 1.3.1.2 der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz" liegt der Gebührensatz zwischen 30 und 500 Euro).
Um Ihren Antrag entsprechend bearbeiten zu können, möchte ich Sie daher bitten, mir eine Postanschrift mitzuteilen.
Mit freundlichem Gruß
Michael Riekemann
Angelegenheiten des Senats und Intendanz
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei
Planungsstab
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
---Original message---
From: "Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>>
Sent: 04.04.2014 10:11
To: "Krupp, Christoph Dr." <<Name und E-Mail-Adresse>>
Subject: alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen,
Dienstanweisungen Arbeitshilfen der Senatskanzlei Hamburg in
elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6143]
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle derzeit gültigen
- internen Geschäftsanweisungen
- Dienstanweisungen
- Arbeitshilfen
- Leitfäden
der Senatskanzlei Hamburg in elektronischer - ersatzweise in gedruckter-
Form.
und bitte:
Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen
- internen Geschäftsanweisungen
- Dienstanweisungen
- Arbeitshilfen
- Leitfäden
der Senatskanzlei Hamburg in elektronischer - ersatzweise in gedruckter-
Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen
und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch
um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen