alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen des Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

und bitte:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2014
  • Frist
    6. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle derzeit…
An Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen des Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form [#6139]
Datum
2. April 2014 23:39
An
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. und bitte: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Ihre Email vom 2. April 2014 Désirée Rausch -Büroleitung- Büro des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinlan…
geschwärzt
49,0 KB
Désirée Rausch -Büroleitung- Büro des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiserstr. 32 55116 Mainz Tel.: 06131/28999-46 Fax Nr. 06131/28999-89

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Anfrage Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen