alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V in elektronischer Form

zunächst:

eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. April 2014
  • Frist
    16. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zunächst: eine …
An Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V in elektronischer Form [#6258]
Datum
14. April 2014 02:11
An
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zunächst: eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Antwort auf: "Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen des Deuts…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
Antwort auf: "Alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V in elektronischer Form [#6258]"
Datum
14. Mai 2014 19:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Anfrage vom 14.04.2014 baten Sie um eine "Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen" internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) und verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf verschiedene Vorschriften des IFG. Wir erlauben uns auf die Rechtsform des DLR hinzuweisen. Wir sind als eingetragener Verein eine juristische Person des Privatrechts und damit keine Behörde des Bundes. Satzungsgemäßer Zweck des DLR ist es, Forschung zu betreiben. Sofern wir darüber hinaus tatsächlich öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG wahrnehmen, besteht der Auskunftsanspruch gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG allenfalls gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber. Auf Grund unserer privatrechtlichen Organisation stellen allerdings rein interne Geschäftsanweisungen, Leitfäden und Organisationsanweisungen keine amtlichen Informationen gemäß § 2 Ziff. 1 IFG dar und sind daher vom Auskunftsanspruch nicht umfasst. Mit freundlichen Grüßen