alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form.

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form. [#6920]
Datum
6. August 2014 21:31
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form. [#6920] (Eingangsbestätigun
Datum
6. August 2014 21:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen erbetenen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen usw…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form.= 20[#6920]
Datum
7. August 2014 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen erbetenen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen usw. wie - Hauptsatzung der LHP - Geschäftsordnung der StVV - Entschädigungssatzung - Ausschusszuständigkeitsordnung sind im Ratsinformationssystem auf www.potsdam.de verfügbar. Nach der Kommunalwahl 2014 werden diese derzeit überarbeitet und bis Ende des Jahres durch die StVV beraten und beschlossen. Freundliche Grüße Landeshauptstadt Potsdam - Der Oberbürgermeister - Büro der Stadtverordnetenversammlung Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14461 Potsdam Telefon 0331/289-1071 Telefax 0331/289-1075 Mail: <<E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. >>> Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 06.08.2014 21:31 >>> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu: alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in möglichst elektronischer Form. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen