Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
die von Ihnen erbetenen internen Geschäftsanweisungen,
Dienstanweisungen usw. wie
- Hauptsatzung der LHP
- Geschäftsordnung der StVV
- Entschädigungssatzung
- Ausschusszuständigkeitsordnung
sind im Ratsinformationssystem auf
www.potsdam.de verfügbar. Nach der
Kommunalwahl 2014 werden diese derzeit überarbeitet und bis Ende des
Jahres durch die StVV beraten und beschlossen.
Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Potsdam
- Der Oberbürgermeister -
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14461 Potsdam
Telefon 0331/289-1071
Telefax 0331/289-1075
Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte
Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese
E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den
Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten
dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und
stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
>>>
Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 06.08.2014
21:31 >>>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG),
UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgendes zu:
alle derzeit gültigen
- internen Geschäftsanweisungen
- Dienstanweisungen
- Arbeitshilfen
- Leitfäden
der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam in möglichst elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und
Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem
Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und
dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen
betroffen sind).
Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen
Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und
Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu
beantworten ist.
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort,
spätestens innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte
mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen