alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Fachbereich III - Innere Verwaltung – Geschäftsbereich Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hoppegarten

Anfrage an: Gemeinde Hoppegarten

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen

- Arbeitshilfen

- Leitfäden

des Fachbereich III - Innere Verwaltung – Geschäftsbereich Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hoppegarten in elektronischer Form.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. April 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Gemeinde Hoppegarten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Fachbereich III - Innere Verwaltung – Geschäftsbereich Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hoppegarten [#217168]
Datum
1. April 2021 14:51
An
Gemeinde Hoppegarten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Fachbereich III - Innere Verwaltung – Geschäftsbereich Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hoppegarten in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217168/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Hoppegarten
Bescheid vom 7.4.2021
Von
Gemeinde Hoppegarten
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid vom 7.4.2021
Datum
9. April 2021
Status
Warte auf Antwort
516,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden des Fachbereich III - Innere Verwaltung – Geschäftsbereich Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hoppegarten“ [#217168]
Datum
15. April 2021 16:32
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217168/ Die Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, „bei einer Dienstanweisung handelt es sich nicht um Akten im Sinne von §3 AIG“. In §3 AIG des Landes Brandenburg ist der Begriff „Akten“ definiert als „alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen“. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich davon ausgehe, dass Dienstanweisungen unter “dienstlichen Zwecken dienen[d]” fallen. Die Dienstanweisung ist eine Weisung der Vorgesetzten an eine nachgeordnete Stelle und erfüllt nur Zwecke innerhalb der Verwaltung (Handlung nach Anweisung von oben). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217168.pdf - 2021-04-09_1-bescheidv7421.pdf Anfragenr: 217168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217168/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Hoppegarten v 01.04.21, # 217168 Sehr Antragsteller/in in der …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Hoppegarten v 01.04.21, # 217168
Datum
26. April 2021 14:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/0701 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Hoppegarten vom 1. April 2021, # 217168 [#217168] Sehr <…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Hoppegarten vom 1. April 2021, # 217168 [#217168]
Datum
9. August 2021 20:33
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Einwirken. Die Rechtsauffassung in der Gemeinde hat sich positiv verändert. Die Satzung der Gemeinde sieht pauschale Kosten für Informationsfreiheitsanfragen vor, weshalb der Informationszugang im Augenblick unterbleibt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217168/