Alle Dokumente die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen der Telematikinfrastruktur und insbesondere der elektronischen Patientenakte angefallen sind

alle Dokumente/Kommunikation die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen/Bewertungen/Konsultationen/usw. der Gematik GmbH in Bezug auf die Telematikinfrastruktur und insbesondere in Bezug auf die elektronischen Patientenakte angefallen sind.

Personenbezogene Daten, falls diese unter § 5 IFG fallen, dürfen - wenn nötig - geschwärzt werden.

Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen)

Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente/Ko…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Alle Dokumente die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen der Telematikinfrastruktur und insbesondere der elektronischen Patientenakte angefallen sind [#244603]
Datum
25. März 2022 13:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente/Kommunikation die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen/Bewertungen/Konsultationen/usw. der Gematik GmbH in Bezug auf die Telematikinfrastruktur und insbesondere in Bezug auf die elektronischen Patientenakte angefallen sind. Personenbezogene Daten, falls diese unter § 5 IFG fallen, dürfen - wenn nötig - geschwärzt werden. Falls Informationen nach § 3 nicht veröffentlicht werden können, bitte ich diese auszusparen, mich allerdings darüber zu informieren. (Um so einen Widerspruch möglich zu machen) Bei Informationen die unter §3 Abs 2,4 fallen, bitte ich sie insbesondere zu prüfen, ob durch eine Teilschwärzung zumindest die Art des Vorgangs kommuniziert werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244603/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
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Betreff versteckt
Datum
4. April 2022 12:06
Status
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2022 08:53
Status
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Lilith Wittmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ihren Vorschlag zur Eingrenzung auf ab Oktober 2020 finde ich super und bin damit e…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - "Alle Dokumente die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen der Telematikinfrastruktur und insbesondere der elektronischen Patientenakte angefallen sind" [#244603] # IFG-780/004 II#0899 [#244603]
Datum
26. April 2022 09:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihren Vorschlag zur Eingrenzung auf ab Oktober 2020 finde ich super und bin damit einverstanden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244603/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#0899 Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Alle Dokumente die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen der Telematikinfrastruktur und insbesondere der elektronischen Patientenakte angefallen sind" [#244603] # IFG-780/004 II#0899
Datum
16. Mai 2022 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#0899 Sehr geehrte Frau Wittmann, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#0899 Sehr geehrte Frau …
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Alle Dokumente die seit 2016 im Rahmen der Überprüfungen der Telematikinfrastruktur und insbesondere der elektronischen Patientenakte angefallen sind" [#244603] # IFG-780/004 II#0899
Datum
28. September 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
714,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#0899 Sehr geehrte Frau Wittmann, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen