Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF

Die Hammgas möge bitte alle Dokumente zur Bohrung Herbern 58, inklusive Betriebsplan & vollständigen Anlagen des Betriebsplans auf ihre Homepage zum Download als PDF zur Verfügung stellen. Sollte Hammgas dem aus irgendeinem Grund nicht zustimmen, bitte ich sie, mir die Dokumente als PDF an meine Mailadresse zu senden.

Vielen Dank

Ergebnis der Anfrage

Ich habe mir die Dokumente inzwischen selbst besorgt. Leider sind die Anlagen des Betriesplans nich vollständig, da sie von vornherrein nich vollständig öffentlich waren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2016
  • Frist
    28. Mai 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF [#16494]
Datum
22. April 2016 18:46
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hammgas möge bitte alle Dokumente zur Bohrung Herbern 58, inklusive Betriebsplan & vollständigen Anlagen des Betriebsplans auf ihre Homepage zum Download als PDF zur Verfügung stellen. Sollte Hammgas dem aus irgendeinem Grund nicht zustimmen, bitte ich sie, mir die Dokumente als PDF an meine Mailadresse zu senden. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei Antragsteller/in eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie Antragsteller/in eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte Antragsteller/in weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie Antragsteller/in Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
61.01.22-2016-14 Alle Dokumente von HammGas zur Bohrung "Herbern 58" [#16494] Sehr geehrte Dame oder seh…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
61.01.22-2016-14 Alle Dokumente von HammGas zur Bohrung "Herbern 58" [#16494]
Datum
13. Mai 2016 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame oder sehr geehrter Herr, mit Email vom 25.04.2016 bitten Sie unter <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/in Informationen zur Aufsuchungsbohrung "Herbern 58" der Firma HammGas GmbH & Co. KG und stützen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das UIG NRW und das VIG. Zur Bearbeitung einer Anfrage gehört wie in jedem Verwaltungsverfahren, dass der Behörde eine Identifizierung des Antragstellers möglich ist. Dies setzt regelmäßig die Angabe von Name und Anschrift des Antragstellers voraus. Selbst wenn man - wie auch von der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) vertreten - auf eine ladungsfähige Anschrift verzichtet, ist doch zumindest ein Klarname anzugeben. Daher bitte ich Sie, uns Ihren vollständigen Namen bekannt zu geben, damit eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann. Nach § 4 Abs. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Das ist vorliegend nicht der Fall, da Sie pauschal Antragsteller/in zur Verfügungstellung aller Unterlagen zur Bohrung "Herbern 58" bitten. Ich bitte Sie daher, Ihr Antragsbegehren zu konkretisieren. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Firma HammGas GmbH & Co. KG auf ihrer Homepage (www.hammgas.de) schon eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht hat. Abschließend mache ich darauf aufmerksam, dass hier zumindest betriebsbezogene Daten eines Dritten, nämlich des Betreibers, gewünscht werden. Die Firma HammGas GmbH & Co. KG ist daher vor der Herausgabe der Informationen dazu gemäß § 9 Abs. 1 UIG anzuhören und Antragsteller/in eine Zustimmung zu bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 61.01.22-2016-14 Alle Dokumente von HammGas zur Bohrung "Herbern 58" [#16494] 1. "Zur Bearbeitu…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 61.01.22-2016-14 Alle Dokumente von HammGas zur Bohrung "Herbern 58" [#16494]
Datum
14. Mai 2016 00:47
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
1. "Zur Bearbeitung einer Anfrage gehört wie in jedem Verwaltungsverfahren, dass der Behörde eine Identifizierung des Antragstellers möglich ist. Dies setzt regelmäßig die Angabe von Name und Anschrift des Antragstellers voraus. Selbst wenn man - wie auch von der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) vertreten - auf eine ladungsfähige Anschrift verzichtet, ist doch zumindest ein Klarname anzugeben. Daher bitte ich Sie, uns Ihren vollständigen Namen bekannt zu geben, damit eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann." Dazu möchte ich mich erst einmal bei Frag-den-Staat informieren. Da es sich Antragsteller/in die Bitte handelt, Informationen, die eh schon im Internet zugänglich sind, in einem brauchbaren Format zur Verfügung zu stellen, sollte es eigentlich nicht nötig sein, meinen Namen preis zu geben. 2. "Nach § 4 Abs. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Das ist vorliegend nicht der Fall, da Sie pauschal Antragsteller/in zur Verfügungstellung aller Unterlagen zur Bohrung "Herbern 58" bitten. Ich bitte Sie daher, Ihr Antragsbegehren zu konkretisieren." Wie schon in der Anfrage beschrieben geht es Antragsteller/in den Betriebsplan & vollständigen Anlagen des Betriebsplans der Bohrung Herbern 58. 3. "Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Firma HammGas GmbH & Co. KG auf ihrer Homepage (www.hammgas.de) schon eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht hat." Wie schon in der Anfrage beschrieben, hätte ich die Dokumente gerne in einem speicher- und druckbaren Format. Die Flash-Lösung auf der Homepage von Hammgas (http://www.hammgas.de/fileadmin/blaetterbeilagen/hammgas_anlagen_20150626/index.html) ist, mit Verlaub, eine Zumutung für den Leser. Es ist in der Verwaltung sonst gängige Praxis, für so etwas PDFs zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Antragsteller/in Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfrei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF" [#16494]
Datum
27. Mai 2016 22:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Antragsteller/in Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16494 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil … Die Behörde weigert sich die angefragten Dokumente, den Betriebsplan der Bohrung Hebern mit samt aller Anlagen, als PDF oder in einem anderen druckbaren Format auf der Webseite von Hammgas oder an meine E-mail zur Verfügung zu stellen. Auf der Webseite von Hammgas benutzen sie eine Flash-Applikation zur Darstellung des Dokuments, so dass es weder gedruckt noch kopiert werden kann und ausschiesslich online einsehbar ist. http://www.hammgas.de/fileadmin/blaetterbeilagen/hammgas_anlagen/index.html#n/hammgas_anlagen_20150626 Soweit ich weiß sind Betriebspläne vom UIG abgedeckt. Statt dessen behauptet die Behörde es gehe Antragsteller/in betriebsbezogene Daten, die nur mit der Erlaubnis von Hammgas weitergegeben werden dürfen. Des Weiteren versucht die Behörde mich zur Preisgabe meiner Identität zu bringen, was für mich ein Problem darstellt, da ich als Aktivist in diesem Bereich tätig bin, und nicht möchte das dies mein Privatleben negativ beeinträchtigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF" [#16494]
Datum
30. Mai 2016 10:33
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 27.05.2016 . Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 27.05.2016
Datum
7. Juni 2016 09:31
Status
Warte auf Antwort
. Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.3.3.1-1885/16 Betreff: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken! Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 - Liliane Koslik Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-26 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de> Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 [#16494] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle D…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 [#16494]
Datum
29. Juni 2016 13:34
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF“ vom 22.04.2016 (#16494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile Antragsteller/in 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
AW: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 [#16494] Sehr geehrte(r) ?, auf Ihre Anfrage vom 22.04.2016 hatte ich bereits am 1…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 [#16494]
Datum
29. Juni 2016 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) ?, auf Ihre Anfrage vom 22.04.2016 hatte ich bereits am 13.05.2016 geantwortet. Hierzu hatten Sie am 14.05.2016 geantwortet. Mi freundlichen Grüßen Wolfgang Dronia Wolfgang Dronia <<Name und E-Mail-Adresse>> Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 61 Goebenstraße 25 44135 Dortmund Telefon: +49 2931 82 3919 Telefax: +49 2931 82 45025
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 [#16494] Sehr geehrt<< Anrede >> "auf Ihre Anfrage vom 22.04.…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail vom 27.05.2016 [#16494]
Datum
29. Juni 2016 17:47
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> "auf Ihre Anfrage vom 22.04.2016 hatte ich bereits am 13.05.2016 geantwortet. Hierzu hatten Sie am 14.05.2016 geantwortet." ... und am 14.05. habe ich ihnen geschrieben wieso ich mit dieser Antwort nicht zufrieden bin: 1. "Zur Bearbeitung einer Anfrage gehört wie in jedem Verwaltungsverfahren, dass der Behörde eine Identifizierung des Antragstellers möglich ist. Dies setzt regelmäßig die Angabe von Name und Anschrift des Antragstellers voraus. Selbst wenn man - wie auch von der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) vertreten - auf eine ladungsfähige Anschrift verzichtet, ist doch zumindest ein Klarname anzugeben. Daher bitte ich Sie, uns Ihren vollständigen Namen bekannt zu geben, damit eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann." Dazu möchte ich mich erst einmal bei Frag-den-Staat informieren. Da es sich Antragsteller/in die Bitte handelt, Informationen, die eh schon im Internet zugänglich sind, in einem brauchbaren Format zur Verfügung zu stellen, sollte es eigentlich nicht nötig sein, meinen Namen preis zu geben. 2. "Nach § 4 Abs. 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Das ist vorliegend nicht der Fall, da Sie pauschal Antragsteller/in zur Verfügungstellung aller Unterlagen zur Bohrung "Herbern 58" bitten. Ich bitte Sie daher, Ihr Antragsbegehren zu konkretisieren." Wie schon in der Anfrage beschrieben geht es Antragsteller/in den Betriebsplan & vollständigen Anlagen des Betriebsplans der Bohrung Herbern 58. 3. "Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Firma HammGas GmbH & Co. KG auf ihrer Homepage (www.hammgas.de) schon eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht hat." Wie schon in der Anfrage beschrieben, hätte ich die Dokumente gerne in einem speicher- und druckbaren Format. Die Flash-Lösung auf der Homepage von Hammgas (http://www.hammgas.de/fileadmin/blaet...) ist, mit Verlaub, eine Zumutung für den Leser. Es ist in der Verwaltung sonst gängige Praxis, für so etwas PDFs zu verwenden. Bitte beantworten sie endlich meine Anfrage nach dem UIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Antragsteller/in Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfrei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF“ [#16494]
Datum
29. Juni 2016 17:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Antragsteller/in Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16494 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Die Behörde kommt der Anfrage nach dem UIG nicht nach und ließt offensichtlich nicht einmal meine Nachrichten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.06.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Alle Dokumente von Hammgas zur Bohrung Herbern 58 zum Download als PDF“ [#16494]
Datum
30. Juni 2016 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.06.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juli 2016 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.