alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden.

Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um eine Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort):

a) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

[1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist,
2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2017
  • Frist
    21. November 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Robert Michel
Betreff
alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten [#24960]
Datum
18. Oktober 2017 13:41
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden, 2.) die Bitte um eine Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort): a) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist, 2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>

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Rhein-Sieg-Kreis
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Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten [#24960]
Datum
27. Oktober 2017 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichem Gruß