alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Antrag nach dem IZG SH (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort):

a) ich bitte umgehend um eine Eingangsbestätigung

b) alle (Katastrophenschutz)pläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen.

Als Hintergrund möchte ich auf meine detailierte Antwort zu einer gleichlautenden Anfrage bei der Stadt Düsseldorf verweisen:
https://fragdenstaat.de/a/24958
https://fragdenstaat.de/files/foi/78752/robertmichel_20171123_dusseldorf_ifg_katastrophenschutzplane-fds24958.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.Ing.(FH) SFI Robert Michel

Der/Die Anträge nach IZG SH ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfachen Anfragen i.S.v. IZG SH, oder
2.) Feststellung (besonderen) öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IZG-SH-KostenVO,
falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten (notfalls Billgkeit § 2 IZG-SH-KostenVO) für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung stimme ich ausdrücklich _nicht_ zu.

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Nachfolgende Texte sind nicht von dem Antragsteller, sondern automatische, nicht abstellbare Texte der Plattform FragdenStaat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nac…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Robert Michel
Betreff
alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten [#25477]
Datum
28. November 2017 11:51
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IZG SH (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort): a) ich bitte umgehend um eine Eingangsbestätigung b) alle (Katastrophenschutz)pläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen. Als Hintergrund möchte ich auf meine detailierte Antwort zu einer gleichlautenden Anfrage bei der Stadt Düsseldorf verweisen: https://fragdenstaat.de/a/24958 https://fragdenstaat.de/files/foi/78752/robertmichel_20171123_dusseldorf_ifg_katastrophenschutzplane-fds24958.pdf Mit freundlichen Grüßen, Dipl.Ing.(FH) SFI Robert Michel Der/Die Anträge nach IZG SH ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. IZG SH, oder 2.) Feststellung (besonderen) öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IZG-SH-KostenVO, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten (notfalls Billgkeit § 2 IZG-SH-KostenVO) für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung stimme ich ausdrücklich _nicht_ zu. --------------------------------------------------------------- Nachfolgende Texte sind nicht von dem Antragsteller, sondern automatische, nicht abstellbare Texte der Plattform FragdenStaat.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Michel
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten“ [#25477]
Datum
5. Januar 2018 13:08
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25477 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … 1. seit dem 28. November ohne Antwort oder Eingangsbestätigung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 25477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
8. Januar 2018 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Michel, mit gleicher Post haben wir die informationspflichtige Stelle um Stellungnahme gebete…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten“ [#25477]
Datum
9. Januar 2018 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, mit gleicher Post haben wir die informationspflichtige Stelle um Stellungnahme gebeten (Frist bis einschließlich zum 26.01.2018). Über den weiteren Verfahrensablauf werden wir Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Michel, zunächst möchten wir uns für die verspätete Übersendung unserer Antwort entschuldigen.…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten [#25477]
Datum
16. Januar 2018 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, zunächst möchten wir uns für die verspätete Übersendung unserer Antwort entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Einen eigenen, speziellen Katastrophenschutzplan zu nuklearen Störfällen hat die Landeshauptstadt Kiel nicht. Sollte dieser Fall eintreten und für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel möglicherweise Auswirkungen haben können, würde zunächst der allgemeine Katastrophenschutzplan der Landeshauptstadt Kiel zur Anwendung kommen. Dieser kann auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel unter https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18325#searchword eingesehen werden. Sobald aufgrund der Lagebeurteilung die dort vorgesehenen Stabsorganisationen ihre Arbeit aufnehmen, würden weitere Pläne und Regelungen hinzugezogen werden, die uns von anderen Stellen erarbeitet zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um die folgenden, ebenfalls im Internet zur Verfügung stehenden Unterlagen: - „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ der Strahlenschutzkommission (SSK): https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2015/Rahmenempfehlungen_Katastrophenschutz.html;jsessionid=A66B98ED973CEAA179BB90167E63B63E.2_cid391?nn=2041716 - „Rahmenempfehlungen zu Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen“ auf der Seite der Innenministerkonferenz veröffentlicht: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjm_f_Q29nYAhXJblAKHQ-IC90QFggoMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.innenministerkonferenz.de%2FIMK%2FDE%2Ftermine%2Fto-beschluesse%2F14-12-11_12%2Fanlage4zu34.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&usg=AOvVaw03Hi-0TNht9eXaw0aMyuus - „ABC-Merkblatt“ des Innenministeriums SH: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/katastrophenschutz/Downloads/Publikationen/abcMerkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=1 - „Rahmenempfehlungen für die Planung und Durchführung von Evakuierungen durch die Katastrophenschutzbehörde“ des Innenministeriums SH: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/katastrophenschutz/Downloads/rahmenEvakuierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Januar 2018 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihren freundlichen Informationszugang - insbesondere beim Abgle…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Robert Michel
Betreff
Danke - und Informationen i.S. §§113,114 StrSchG? : Re: „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten“ [#25477]
Datum
26. Januar 2018 12:45
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihren freundlichen Informationszugang - insbesondere beim Abgleich mit anderen Planungen werden sich wohl noch Nachfragen ergeben. Aktuell vermisse ich Information i.S. §§ 113,114 Strahlenschutzgesetz (in Kraft seit Oktober 2017) in Ihrer Auskunft. Habe ich oder Sie diese übersehen, oder sind diese in Kiel wirklich nicht vorhanden? Ich bitte hierzu genaue Auskunft. Mit freundllichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 25477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten“ [#25477] Sehr geehrter Herr Miche…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten“ [#25477]
Datum
30. Januar 2018 14:29
Status
Sehr geehrter Herr Michel, vielen Dank für die Rückmeldung. Gleichzeitig bestätige ich den Erhalt Ihrer Nachfrage, die wir möglichst schnell beantworten werden. Mit freundlichem Gruß

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Michel, das neue Strahlenschutzgesetz hat hinsichtlich der Notfallplanungen vor allem das Ziel,…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Informationen i.S. §§113,114 StrSchG : Re: „alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten“ [#25477]
Datum
19. Februar 2018 09:12
Status
Sehr geehrter Herr Michel, das neue Strahlenschutzgesetz hat hinsichtlich der Notfallplanungen vor allem das Ziel, eine durchgängige (Neu-) Strukturierung der Vorsorge und Schutzstrategien auf der Grundlage von Referenzszenarien zu gewährleisten. Deshalb werden derzeit neue Notfallpläne von Bund und Ländern erarbeitet, die in der Folge auf Landesebene die Grundlage für sach- und objektbezogene Planungen bilden sollen. Ebenfalls auf dieser Grundlage könnten möglicherweise auch besondere Regelungen zu den §§ 113 ff StrSchG erlassen werden, die es bisher bei uns in der Tat noch nicht gibt. Die in diesen Paragraphen angesprochenen Maßnahmen zur Unterweisung und zum Schutz von Einsatzkräften finden aber natürlich auch heute schon Beachtung und richten sich nach den Bestimmungen der „FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz“. Link: FwDV 500<https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/DownloadsRechtundVorschriften/Volltext_Fw_Dv/FwDV%20500-2012,1.pdf?__blob=publicationFile> Mit freundlichem Gruß