Alle Ordnungsämter Kontaktdaten

ich benötige zu jeden Landkreis deren Kontaktdaten vom Ordnungsamt(wie. Email,Telefonnummer), gerne auch der einzelnen Städte, falls vorhanden in einer Excel Datei oder vergleichbares.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige zu …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Ordnungsämter Kontaktdaten [#24344]
Datum
17. August 2017 12:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich benötige zu jeden Landkreis deren Kontaktdaten vom Ordnungsamt(wie. Email,Telefonnummer), gerne auch der einzelnen Städte, falls vorhanden in einer Excel Datei oder vergleichbares.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1390 Sehr geehrtAntragsteller/in eine vollständige Liste aller Ordnungsämter - wie von Ihnen erbeten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Alle Ordnungsämter Kontaktdaten [#24344]
Datum
17. August 2017 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1390 Sehr geehrtAntragsteller/in eine vollständige Liste aller Ordnungsämter - wie von Ihnen erbeten - liegt im Bundesministerium des Innern nicht vor. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen allerdings ein Gemeindeverzeichnis-Informationssystem mit einigen Angaben zu den politisch selbstständigen Gemeinden Deutschlands. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/LaenderRegionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Gemeindeverzeichnis.html Mit freundlichen Grüßen