Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
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,,Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
haben Sie vielen Dank fr Ihre beiden Anfragen vom 9. April zu den Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der 4. und in der 5. Legislaturperiode.
Sie sttzen Ihren Auskunftsantrag auf das AIG sowie auf das VIG sowie das UIG. Die beiden letztgenannten Gesetze sind thematisch nicht einschlgig, da es sich bei den Gutachten weder um Umwelt- noch um Verbraucherinformationen handelt. Auch nach dem AIG steht Ihnen ein Auskunftsanspruch gegen die Landtagsverwaltung nicht zu. Nach 2 Abs. 2 AIG besteht ein solcher Anspruch nur, soweit die Landtagsverwaltung ,,Verwaltungsaufgaben" wahrnimmt; soweit hingegen ein unmittelbarer Bezug zu parlamentarischen Aufgaben besteht, ist ein solcher Anspruch gerade nicht gegeben. Das gemeinsame Oberverwaltungsgerichts der Lnder Berlin und Brandenburg hat sich zu dieser Frage in zwei Entscheidungen vom 13. November 2013 mit Blick auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und die Vorschrift des 1 Abs. 1 IFG klar geuert (die beiden Entscheidungen knnen und folgenden Links auf der Homepage des OVG Berlin-Brandenburg abgerufen werden:
Az: OVG 12 B 21.12. (Guttenberg-Fall) :
http://www.gerichtsentscheidungen.berli… <http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/31by/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=115&numberofresults=2121&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE140000111&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint>
Und
Az: OVG 12 B 3.12 (Ufo-Gutachten):
http://www.gerichtsentscheidungen.berli… <http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2zef/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=116&numberofresults=2121&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE140000130&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint>
Die dortigen berlegungen gelten fr die Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages Brandenburg entsprechend. Daher sehe ich von einer bersendung der Gutachten sowohl fr aus der 4. wie auch der aus der 5. Legislaturperiode ab.
Sie haben allerdings die Mglichkeit, sich ber die erstellten Gutachten auf der Homepage des Landtages zu informieren. Die allgemein zugnglichen Gutachten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.landtag.brandenburg.de/de/pa… <http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/473517#ank1>
Hintergrund dieser Verffentlichung ist eine Neuregelung der Richtlinien fr de PBD. Diese Richtlinie knnen Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.landtag.brandenburg.de/media… <http://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/2012-12-05_Richtlinie_PBD.pdf>
Nach 6 Abs. 4 dieser Richtlinien werden somit zeitnah alle Gutachten auf der Homepage des Landtages verffentlicht, auer der Auftraggeber (vgl. 4 der Richtlinie) widerspricht.
Eine nach Legislaturperioden gestaffelte bersicht ber die Gutachten knnen Sie unter Nutzung der Parlamentsdokumentation problemlos selbst erstellen. Die Parlamentsdokumentation (Parldok-BB) finden Sie unter folgendem Link:
http://www.parldok.brandenburg.de/starw… <http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/start.html>
Klicken Sie dann auf das linke grau unterlegte Feld ,,Parlamentsdokumente und Beratungsvorgnge". Es ffnet sich dann die Suchmaske. Dort knnen Sie zunchst links oben im ersten Feld die gewnschte Legislaturperiode anwhlen (Hinweis: Der PBD wurde erst im Jahr 2008 eingerichtet, daher gibt es in den Legislaturperioden 1 - 3 keine Gutachten) und im Feld ,,Dokumentenart" (oben rechts) mittels des Index die Dokumentart ,,GUTACHTEN" eintragen. Wenn Sie dann die Suche durchfhren, erhalten Sie eine vollstndige bersicht der Gutachten des PBD in umgekehrte Reihenfolge (neuestes zuerst) unter Angabe des Datums, der Gutachtennummer und der Umfangs. Wenn Sie dann auf ,,Vorgang" (rechts auen) klicken, knnen Sie den genauen Titel des Gutachtens sehen. Bei einem Teil der Gutachten der 5. Legislaturperiode ist die Gutachtennummer im Fettdruck unterlegt. Hier knnen Sie das Gutachten als PDF-Dokument unmittelbar aufrufen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein zu knnen.
Sollten Sie die vorstehenden Ausfhrungen in Form eines rechtsmittelfhigen schriftlichen Bescheids bentigen ( 6 Abs. 1 AIG), bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Inhaltlich werden sich die Ausfhrungen nicht unterscheiden.
Mit freundlichen Gren
Ihre Landtagsverwaltung"