(alle vor dem 05.12.2012) erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der 5. Wahlperiode des Landtages Brandenburg im pdf-Format

Anfrage an: Landtag Brandenburg

(alle vor dem 05.12.2012) erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der 5. Wahlperiode des Landtages Brandenburg im pdf-Format

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2014
  • Frist
    9. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(alle vor dem 05.12.2012) erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der 5. Wahlperiode des Landtages Brandenburg im pdf-Format [#5894]
Datum
9. März 2014 00:12
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
(alle vor dem 05.12.2012) erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der 5. Wahlperiode des Landtages Brandenburg im pdf-Format
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag Brandenburg
WG: Ihre Anfragen vom 9. April 2014 zu den Gutachten des PBD des Landtages Brandenburg in der 4. und in der 5. Leg…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
WG: Ihre Anfragen vom 9. April 2014 zu den Gutachten des PBD des Landtages Brandenburg in der 4. und in der 5. Legislaturperiode
Datum
31. März 2014 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
  Landtag Brandenburg Alter Markt 1 14467 Potsdam Tel.: 0331 9660 Fax: 0331 9661210 E- Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>>           ,,Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,   haben Sie vielen Dank fr Ihre beiden Anfragen vom 9. April zu den Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der 4. und in der 5. Legislaturperiode.   Sie sttzen Ihren Auskunftsantrag auf das AIG sowie auf das VIG sowie das UIG. Die beiden letztgenannten Gesetze sind thematisch nicht einschlgig, da es sich bei den Gutachten weder um Umwelt- noch um Verbraucherinformationen handelt. Auch nach dem AIG steht Ihnen ein Auskunftsanspruch gegen die Landtagsverwaltung nicht zu. Nach 2 Abs. 2 AIG besteht ein solcher Anspruch nur, soweit die Landtagsverwaltung ,,Verwaltungsaufgaben" wahrnimmt; soweit  hingegen ein unmittelbarer Bezug zu parlamentarischen Aufgaben besteht, ist ein solcher Anspruch gerade nicht gegeben. Das gemeinsame Oberverwaltungsgerichts der Lnder Berlin und Brandenburg hat sich zu dieser Frage in zwei Entscheidungen vom 13. November 2013 mit Blick auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und die Vorschrift des 1 Abs. 1 IFG klar geuert (die beiden Entscheidungen knnen und folgenden Links auf der Homepage des OVG Berlin-Brandenburg abgerufen werden:   Az: OVG 12 B 21.12. (Guttenberg-Fall) : http://www.gerichtsentscheidungen.berli… <http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/31by/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=115&amp;numberofresults=2121&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=MWRE140000111&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1#focuspoint>   Und Az: OVG 12 B 3.12 (Ufo-Gutachten): http://www.gerichtsentscheidungen.berli… <http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2zef/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=116&amp;numberofresults=2121&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=MWRE140000130&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1#focuspoint>   Die dortigen berlegungen gelten fr die Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages Brandenburg entsprechend. Daher sehe ich von einer bersendung der Gutachten sowohl fr aus der 4. wie auch der aus der 5. Legislaturperiode ab.   Sie haben allerdings die Mglichkeit, sich ber die erstellten Gutachten auf der Homepage des Landtages zu informieren. Die allgemein zugnglichen Gutachten finden Sie unter folgendem Link:   http://www.landtag.brandenburg.de/de/pa… <http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/473517#ank1>   Hintergrund dieser Verffentlichung ist eine Neuregelung der Richtlinien fr de PBD. Diese Richtlinie knnen Sie unter folgendem Link abrufen:   http://www.landtag.brandenburg.de/media… <http://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/2012-12-05_Richtlinie_PBD.pdf>   Nach 6 Abs. 4 dieser Richtlinien werden somit zeitnah alle Gutachten auf der Homepage des Landtages verffentlicht, auer der Auftraggeber (vgl. 4 der Richtlinie) widerspricht.   Eine nach Legislaturperioden gestaffelte bersicht ber die Gutachten knnen Sie unter Nutzung der Parlamentsdokumentation problemlos selbst erstellen. Die Parlamentsdokumentation (Parldok-BB) finden Sie unter folgendem Link:   http://www.parldok.brandenburg.de/starw… <http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/start.html>   Klicken Sie dann auf das linke grau unterlegte Feld ,,Parlamentsdokumente und Beratungsvorgnge". Es ffnet sich dann die Suchmaske. Dort knnen Sie zunchst links oben im ersten Feld die gewnschte Legislaturperiode anwhlen (Hinweis: Der PBD wurde erst im Jahr 2008 eingerichtet, daher gibt es in den Legislaturperioden 1 - 3 keine Gutachten) und im Feld ,,Dokumentenart" (oben rechts) mittels des Index die Dokumentart ,,GUTACHTEN" eintragen. Wenn Sie dann die Suche durchfhren, erhalten Sie eine vollstndige bersicht der Gutachten des PBD in umgekehrte Reihenfolge (neuestes zuerst) unter Angabe des Datums, der Gutachtennummer und der Umfangs. Wenn Sie dann auf ,,Vorgang" (rechts auen) klicken, knnen Sie den genauen Titel des Gutachtens sehen.  Bei einem Teil der Gutachten der 5. Legislaturperiode ist die Gutachtennummer im Fettdruck unterlegt. Hier knnen Sie das Gutachten als PDF-Dokument unmittelbar aufrufen.   Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein zu knnen.   Sollten Sie die vorstehenden Ausfhrungen in Form eines rechtsmittelfhigen schriftlichen Bescheids bentigen ( 6 Abs. 1 AIG), bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Inhaltlich werden sich die Ausfhrungen nicht unterscheiden.   Mit freundlichen Gren Ihre Landtagsverwaltung"