Alleefällung
Wie Ihnen bekannt, soll die Kreisstraße Elsterwerdaer Straße in Ortrand ausgebaut werden. Deshalb plant die Straßenbehörde des Landkreises, die Alleebäume zu fällen.
Dazu meine zwei Fragen:
Wird Ihre Behörde zur Alleefällung die Genehmigung erteilen in Anbetracht dessen, dass nach Brandenburgischem NaturschutzAusführungsgesetz (Bbg.NatSchAG) §17 Alleen nicht beseitigt werden dürfen?
Diese Allee wurde am Anfang des letzten Jahrhunderts durch Spenden Ortrander Bürger gepflanzt, wobei jeder Baum von einem bestimmten Bürger gespendet wurde. Die Einordnung, welcher Baum welchem Bürger zuzuordnen ist, kann beim Heimatverein Ortrand erfragt werden.
Ist darum die Denkmalbehörde in Ihre Entscheidung mit einzubeziehen?
Anfrage erfolgreich
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Datum21. August 2020
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23. September 2020
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