Allensbach Studie/Umfrage

Die Bundeswehr hat beim Allensbachinstitut eine Studie zum Ansehen der Bundeswehr und wie die Bundeswehr als Arbeitgeber von der Bevölkerung angesehen wird. Die Studie wurde aus Steuergeldern bezahlt, ist jedoch nicht einsehbar.
Ich bitte um Übermittlung der gesamten aktuellen Studie.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Georg Landis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundeswehr ha…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Georg Landis
Betreff
Allensbach Studie/Umfrage [#257522]
Datum
21. August 2022 14:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundeswehr hat beim Allensbachinstitut eine Studie zum Ansehen der Bundeswehr und wie die Bundeswehr als Arbeitgeber von der Bevölkerung angesehen wird. Die Studie wurde aus Steuergeldern bezahlt, ist jedoch nicht einsehbar. Ich bitte um Übermittlung der gesamten aktuellen Studie.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Landis Anfragenr: 257522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257522/
Mit freundlichen Grüßen Georg Landis
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Allensbach Studie/Umfrage [#257522]
Datum
29. August 2022 14:00
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Landis, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. August 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V252 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Georg Landis
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allensbach Studie/Umfrage“ vom 21.08.2022 (#25…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Georg Landis
Betreff
AW: WG: Allensbach Studie/Umfrage [#257522]
Datum
1. Oktober 2022 16:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allensbach Studie/Umfrage“ vom 21.08.2022 (#257522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Georg Landis
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Allensbach Studie/Umfrage [#257522]
Datum
4. Oktober 2022 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2022 Sehr geehrter Herr Landis, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. August 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Im Auftrag Selleske ____________________________________________________________ Ninette Selleske ____________________________________________________________ R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 2004-23819 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> cc: <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://www.bmvg.de Von: "Georg Landis [#257522]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 01.10.2022 16:53 Betreff: AW: WG: Allensbach Studie/Umfrage [#257522] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allensbach Studie/Umfrage“ vom 21.08.2022 (#257522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Allensbach Studie/Umfrage [#257522]; hier: Bitte um Übersendung einer zustellfähigen Postadresse
Datum
5. Oktober 2022 09:46
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Landis, Bezug nehmend auf Ihren gestellten Antrag vom 21. August 2022 wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir zur Übersendung eines zu erstellenden Bescheides Ihre zustellfähige Postadresse mitteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen
Georg Landis
Sehr << Anrede >> bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weiter elektronisch kommunizieren möchte…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Georg Landis
Betreff
AW: Allensbach Studie/Umfrage [#257522]; hier: Bitte um Übersendung einer zustellfähigen Postadresse [#257522]
Datum
5. Oktober 2022 20:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weiter elektronisch kommunizieren möchte. Es ist für mich kein Grund ersichtlich, dass eine Informationsanfrage bzw. die entsprechenden Bescheidung auf postalischen Wege erfolgen muss, es sei denn, Sie wollen unbedingt meine Adresse herausfinden. Weder handelt es sich bei Ihrem Bescheid und einen rechtverbindlichen Verwaltungsakt, der einer persönliche Unterschrift bedarf noch um persönliche Daten, die nicht elektronisch zu übermitteln wären. Ich erteile Ihnen ausdrücklich die Genehmigung, mir Ihren Bescheid hier elektronisch zukommen zu lassen und akzeptiere diesen auch "im Original gezeichnet" in der elektronischen Übermittlung Sollte dieses nicht möglich sein, bitte ich um Darlegung der Gründe, warum es eines postalischen Bescheides mit Darlegung der Rechtsgrundlage bedarf. Danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Georg Landis Anfragenr: 257522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257522/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Allensbach Studie/Umfrage [#257522]; hier: Übersendung des Bescheides
Datum
6. Oktober 2022 13:33
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V252 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Landis, ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 21. August 2022 (Bezug) und übersende Ihnen wie erbeten den Bescheid in digitaler Form. Eine Übersendung auf postalischem Weg erfolgt darüber hinaus nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen