Allgemeine Anfrage, die Baustelle auf der A42 Kamp-Lintfort - Duisburg

Seit einigen Jahren gibt im Nahbereich Duisburg auf der A 42 eine "Dauer-Baustelle", bei der kein Ende in Sicht scheint. Einen sichtbaren Fortschritt erkenne ich nur in sehr langen Zeiträumen. Ist bekannt, für welchen (ungefähren) Zeitpunkt die Vollendung dieses Bauvorhabens angepeilt wird? Und müssen Baustellen immer so organisiert werden, dass sie scheinbar nie fertig werden. Warum ist es nicht möglich, Baustellen auf Autobahnen immer nur abschnittweise ein zu richten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit einigen Jahren…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Allgemeine Anfrage, die Baustelle auf der A42 Kamp-Lintfort - Duisburg [#166533]
Datum
13. September 2019 10:37
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Jahren gibt im Nahbereich Duisburg auf der A 42 eine "Dauer-Baustelle", bei der kein Ende in Sicht scheint. Einen sichtbaren Fortschritt erkenne ich nur in sehr langen Zeiträumen. Ist bekannt, für welchen (ungefähren) Zeitpunkt die Vollendung dieses Bauvorhabens angepeilt wird? Und müssen Baustellen immer so organisiert werden, dass sie scheinbar nie fertig werden. Warum ist es nicht möglich, Baustellen auf Autobahnen immer nur abschnittweise ein zu richten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Baustelle auf der A 42 Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihres Schreibens verzögert sich leider. Ich …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Baustelle auf der A 42
Datum
16. Oktober 2019 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihres Schreibens verzögert sich leider. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Bruno Bidinger Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - Referat StB 22 - Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel.: 0228 99 300-5220 Fax: 0228 99 300-807-5220 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
A 42, Anschlussstelle Duisburg Beeckerwerth - Anschlussstelle Duisburg-Neumühl
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
A 42, Anschlussstelle Duisburg Beeckerwerth - Anschlussstelle Duisburg-Neumühl
Datum
24. Oktober 2019 14:28
Status