Allgemeine Anfrage nach dem IFG zur Entscheidungsfindung bei Sperrzeiten im Alg I

Sämtliche Weisungen, Arbeitshilfen, Entscheidungssammlungen und andere Hilfsmittel, die Sachbearbeiter für Entscheidungen über eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld SGB III zur Verfügung haben.

Bitte nennen Sie mir auch die Namen der dabei verwendeten EDV-Programme.

Die Geschäftsanweisungen zu § 159 SGB III auf Ihrer Homepage sind mir bekannt. Diese wurden in letzter Zeit drastisch abgespeckt. Wenn die intern verwendeten Geschäftsanweisungen zu § 159 SGB III umfangreicher sind, bitte ich um Zusendung der internen Ausgabe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2017
  • Frist
    25. August 2017
  • 0 Follower:innen
Renate Rössler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Weisun…
An Agentur für Arbeit Chemnitz Details
Von
Renate Rössler
Betreff
Allgemeine Anfrage nach dem IFG zur Entscheidungsfindung bei Sperrzeiten im Alg I [#24031]
Datum
24. Juli 2017 21:13
An
Agentur für Arbeit Chemnitz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Weisungen, Arbeitshilfen, Entscheidungssammlungen und andere Hilfsmittel, die Sachbearbeiter für Entscheidungen über eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld SGB III zur Verfügung haben. Bitte nennen Sie mir auch die Namen der dabei verwendeten EDV-Programme. Die Geschäftsanweisungen zu § 159 SGB III auf Ihrer Homepage sind mir bekannt. Diese wurden in letzter Zeit drastisch abgespeckt. Wenn die intern verwendeten Geschäftsanweisungen zu § 159 SGB III umfangreicher sind, bitte ich um Zusendung der internen Ausgabe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Renate Rössler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Renate Rössler
Agentur für Arbeit Chemnitz
Ihre Email vom 24.07.2017 um 21:24 Uhr Sehr geehrte Frau Rössler, vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. I…
Von
Agentur für Arbeit Chemnitz
Betreff
Ihre Email vom 24.07.2017 um 21:24 Uhr
Datum
28. Juli 2017 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rössler, vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und wird dort weiter bearbeitet. Sie erhalten in Kürze schriftlich oder telefonisch Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Chemnitz
Sehr geehrte Frau Rössler, wir bestätigen den Empfang Ihrer u. a. Anfrage vom 24.07.2017. Sie erhalten in Kürze d…
Von
Agentur für Arbeit Chemnitz
Betreff
170731_AW: Allgemeine Anfrage nach dem IFG zur Entscheidungsfindung bei Sperrzeiten im Alg I [#24031]
Datum
31. Juli 2017 14:21
Status
Sehr geehrte Frau Rössler, wir bestätigen den Empfang Ihrer u. a. Anfrage vom 24.07.2017. Sie erhalten in Kürze die gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Agentur für Arbeit Chemnitz
Sehr geehrte Frau Rössler, beigefügt übersende ich Ihnen den Link zu den aktuell gültigen fachlichen Weisungen zum…
Von
Agentur für Arbeit Chemnitz
Betreff
170731_ Allgemeine Anfrage nach dem IFG zur Entscheidungsfindung bei Sperrzeiten im Alg I [#24031]
Datum
1. August 2017 14:01
Status
Sehr geehrte Frau Rössler, beigefügt übersende ich Ihnen den Link zu den aktuell gültigen fachlichen Weisungen zum § 159 SGB III (Stand 20.07.2017): https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdyx/~edisp/l6019022dstbai407897.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407900 Sollte es Ihnen nicht möglich sein, auf diesem Weg auf die fachlichen Weisungen zuzugreifen, sende ich Sie Ihnen gern als PDF zu. Weiterführende zentrale Weisungen liegen mir nicht vor, ergänzende Weisungen, Arbeitshilfen o.ä. für den Bereich der Regionaldirektion Sachsen sowie den Operativen Service Chemnitz existieren derzeit nicht. Das BA-interne EDV-Programm läuft unter dem Namen COLIBRI. Mit freundlichen Grüßen