Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung

Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung der Universitätsstadt Tübingen sowie ggf. weitere aktuell geltende dienstliche Anweisungen und Dokumente, in denen auf die Standards hinsichtlich der Kundenorientierung in der Stadtverwaltung wie z.B. Erreichbarkeit und Bearbeitungszeiträume, insb. der Fachabteilung Bürgerdienste und des Ausländeramts der Universitätsstadt Tübingen, Bezug genommen wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Allgemeine Die…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
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Betreff
Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung [#237480]
Datum
13. Januar 2022 13:04
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung der Universitätsstadt Tübingen sowie ggf. weitere aktuell geltende dienstliche Anweisungen und Dokumente, in denen auf die Standards hinsichtlich der Kundenorientierung in der Stadtverwaltung wie z.B. Erreichbarkeit und Bearbeitungszeiträume, insb. der Fachabteilung Bürgerdienste und des Ausländeramts der Universitätsstadt Tübingen, Bezug genommen wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung“ vom…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
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Betreff
AW: Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung [#237480]
Datum
15. Februar 2022 10:14
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung“ vom 13.01.2022 (#237480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universitätsstadt Tübingen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 13.01.2022 teilen wir Ihnen mit, dass die Allgemeine Dienst- und Gesch…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
Anfrage Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung
Datum
16. Februar 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 13.01.2022 teilen wir Ihnen mit, dass die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung nur im Innenverhältnis gilt. Daher lassen sich keine Ansprüche für die Bürgerschaft ableiten. Zu Ihrer Frage nach den Öffnungszeiten im Bereich Bürgerdienste und Ausländeramt können wir Ihnen mitteilen, dass derzeit Corona bedingt nur Termine nach Vereinbarung angeboten werden können. Die Terminvergabe kann Online über die Homepage der Stadt Tübingen oder telefonisch gebucht werden. Wir hoffen wir haben Ihr Anliegen damit ausreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], danke für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Anfrage damit au…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung [#237480]
Datum
16. Februar 2022 16:57
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], danke für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Anfrage damit ausweichend und nicht ausreichend beantwortet. Es ist m.E. unerheblich, ob die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Universitätsstadt Tübingen nur im Innenverhältnis gelten mag und sich aus dem Inhalt dieser Anweisung keine (einklagbaren) Ansprüche für die Bürgerschaft ableiten lassen mögen. Denn es besteht gleichwohl ein bürgerschaftliches Informationsinteresse daran zu erfahren, nach welchen selbst aufgestellten internen Standards die Stadtverwaltung, insb. an der Schnittstelle zur Bürgerschaft und deren Anliegen, arbeitet ("Kundenorientierung"). Grundsätzlich besteht hier aufgrund des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) auch ein Anspruch auf Zugang zu den angeforderten Informationen. Eine weitergehende Begründung des Informationsinteresses ist nicht erforderlich. Ablehnungsgründe z.B. nach §§ 4 bis 6 oder §9 Abs.3 LIFG sind für mich nicht ersichtlich, und Sie haben solche in Ihrer Antwort auch nicht aufgeführt und bezogen auf die konkrete Anfrage konkret begründet. Ich möchte Sie daher bitten, die vorliegende Anfrage zu weiter zu bearbeiten und zu beantworten. Wie Sie vergleichbaren Anfragen auf dem Portal fragdenstaat.de entnehmen können sind Anfragen nach (L)IFG bzgl. Dienstanweisungen von kommunalen Behörden nichts Ungewöhnliches und werden andernorts in diesem Sinne auch transparent beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=dienstanweisung&status=erfolgreich Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ich Sie nicht nach den Öffnungszeiten der städtischen Ämter und Behörden gefragt hatte (diese sind bekanntlich i.d.R. öffentlich einsehbar und hätten keiner Informationsfreiheitsanfrage bedurft). Vielmehr hatte ich Sie darum gebeten, mir ggf. zusätzlich zu o.g. Allgemeiner Dienst- und Geschäftsanweisung der Universitätsstadt Tübingen vorhandene weitere aktuelle Anweisungen und Dokumente zukommen zu lassen, in denen die in meiner Anfrage hervorgehobenen Kriterien und Standards für die Arbeit der Verwaltung (insb. Erreichbarkeit auf verschiedenen Kanälen, Bearbeitungs- und Reaktionszeiten auf Anliegen und Anfragen aus der Bürgerschaft) thematisiert sind. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 237480 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Universitätsstadt Tübingen
AGA Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den aktuellen Stand der Allgemeiner Dienst- und Geschäftsanw…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AGA
Datum
22. Februar 2022 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
162,2 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den aktuellen Stand der Allgemeiner Dienst- und Geschäftsanweisung der Universitätsstadt Tübingen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: AGA [#237480] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundl…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AGA [#237480]
Datum
23. Februar 2022 11:38
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>