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Allgemeine Geschäftsanweisung

Bitte senden Sie mir die aktuelle Fassung der Geschäftsanweisung der Staatskanzlei zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeine Geschäftsanweisung [#35383]
Datum
31. Dezember 2018 01:38
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die aktuelle Fassung der Geschäftsanweisung der Staatskanzlei zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeit…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Allgemeine Geschäftsanweisung [ # 35383]
Datum
22. Januar 2019 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> Meine Anschrift lautet: <Information-entfernt> <Information-en…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Allgemeine Geschäftsanweisung [ # 35383] [#35383]
Datum
24. Oktober 2019 14:47
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Meine Anschrift lautet: <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 35383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/35383

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ein als "Geschäftsanweisung" bezeichnetes Regelwerk gibt es in…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Allgemeine Geschäftsanweisung [ # 35383] [#35383]
Datum
29. Oktober 2019 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> ein als "Geschäftsanweisung" bezeichnetes Regelwerk gibt es in der Staatskanzlei nicht. Ich verstehe unter "Geschäftsanweisung" eine innerdienstliche Vorschrift, welche die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung regelt. Vielleicht helfen Ihnen unter Zugrundelegung dieses Verständnisses die folgenden Verweise auf die Geschäftsordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (GOLR) und die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhrein-Westfalen (GGO) weiter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000163 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=14799&vd_back=N826&sg=0&menu=1. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.