Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Allgemeine Regeln des Völkerrechts und Nichterreichbarkeit des Internetauftritts des Auswärtigen Amtes

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die bei der adressierten Stelle, dem Auswärtigen Amt, vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,
- in welchen Rechtstexten die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25
Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes enthalten sind,
- welche Wortlaute die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25 Satz 1 des Grundgesetzes haben,
- welche der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Grundgesetzes unmittelbar Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes erzeugen,
- wo die Rechtstexte mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25
Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes bekannt gemacht worden sind und veröffentlicht werden,
- warum die Internetseiten der Domain auswaertiges-amt.de generell oder beispielhaft im Verlaufe des Tages 08. August 2022 nicht erreichbar waren oder sind, wobei zum Beleg auf die folgende Fehlermeldung verwiesen wird:

"Die Website ist nicht erreichbar
Die Webseite unter https://www.auswaertiges-amt.de/ ist eventuell vorübergehend nicht verfügbar oder wurde dauerhaft an eine neue Webadresse verschoben."

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die bei der adres…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeine Regeln des Völkerrechts und Nichterreichbarkeit des Internetauftritts des Auswärtigen Amtes [#256668]
Datum
8. August 2022 17:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bei der adressierten Stelle, dem Auswärtigen Amt, vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, - in welchen Rechtstexten die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes enthalten sind, - welche Wortlaute die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25 Satz 1 des Grundgesetzes haben, - welche der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Grundgesetzes unmittelbar Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes erzeugen, - wo die Rechtstexte mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Artikel 25 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes bekannt gemacht worden sind und veröffentlicht werden, - warum die Internetseiten der Domain auswaertiges-amt.de generell oder beispielhaft im Verlaufe des Tages 08. August 2022 nicht erreichbar waren oder sind, wobei zum Beleg auf die folgende Fehlermeldung verwiesen wird: "Die Website ist nicht erreichbar Die Webseite unter https://www.auswaertiges-amt.de/ ist eventuell vorübergehend nicht verfügbar oder wurde dauerhaft an eine neue Webadresse verschoben."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 256668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256668/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.