Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA Bln.)

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA Bln.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA Bln.) [#34583]
Datum
10. November 2018 21:06
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA Bln.)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen die Verschlußsachenanweisung für das Land Berlin…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA Bln.) [#34583]
Datum
16. November 2018 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen die Verschlußsachenanweisung für das Land Berlin mit Stand vom 1. Dezember 1992, welche weiterhin Anwendung findet. Eine Nachfolge-VSA befindet sich zur Zeit in der Erarbeitung. Mit freundlichen Grüßen