Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020)

Bitte geben Sie die Anfragennummer bei allen Antworten an.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aus welchem Grund wurde die in der vorbezeichneten Allgemeinverfügung aufgeführte Rezeptur 8 mit 1-Propanol nur zur Abgabe an berufliche Verwender zugelassen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Bitte geben Sie die Anfragennummer bei allen Antworten an. Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020) [#186836]
Datum
16. Mai 2020 13:01
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bitte geben Sie die Anfragennummer bei allen Antworten an. Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchem Grund wurde die in der vorbezeichneten Allgemeinverfügung aufgeführte Rezeptur 8 mit 1-Propanol nur zur Abgabe an berufliche Verwender zugelassen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186836 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender und Verbraucher sowie zur Zulassung 1-Propanol-h
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Via
Briefpost
Betreff
Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender und Verbraucher sowie zur Zulassung 1-Propanol-h
Datum
16. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>hiermit best&auml;tigen wir Ihnen den Eingan…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 698751] Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020) [#186836]
Datum
18. Mai 2020 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>hiermit best&auml;tigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit der Anfragennummer 186836.</p> <p><br /> <br /> Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> - Informationszentrum -<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.05.2…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158
Datum
19. Mai 2020 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.05.2020 ist beim REACH-CLP-Biozid Helpdesk eingegangen und wird unter der Vorgangsnummer 5.0-720 34/04/2020.2158 geführt. Aufgrund des sehr hohen Anfrageaufkommens zum Coronavirus SARS-CoV-2 können wir nicht alle Fragen zeitnah beantworten. Wir möchten Sie daher dringend bitten, sich unsere aktuellen Informationen anzuschauen. Aktuell helfen Ihnen möglicherweise unsere Fragen und Antworten zu den Allgemeinverfügungen weiter: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Covid19/Covid19_dossier.html?pos=1 Sollte sich Ihre Anfrage dadurch erledigt haben, würden Sie uns sehr helfen, wenn Sie uns dies kurz mitteilen könnten. Im Übrigen beantworten wir Ihre Frage so schnell es geht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 [#186836] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 [#186836]
Datum
20. Juni 2020 09:13
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020)“ vom 16.05.2020 (#186836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186836/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 [#186836] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 [#186836]
Datum
20. Juni 2020 09:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020)“ vom 16.05.2020 (#186836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186836/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
5.0-720 34/04/2020.2158 Sehr geehrteAntragsteller/in Im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihre REACH-CLP-Bioz…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
AW: [Vorgang: 698751] Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020) [#186836]
Datum
25. Juni 2020 09:07
Status
geschwärzt
993,1 KB
5.0-720 34/04/2020.2158 Sehr geehrteAntragsteller/in Im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihre REACH-CLP-Biozid Helpdesk Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: SAM AW: Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 [#186836] Sehr geehrteAntragsteller/in hie…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SAM AW: Ihre REACH/CLP/Biozid-Anfrage Nr.: 5.0-720 34/04/2020.2158 [#186836]
Datum
26. Juni 2020 11:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hier liegt die unten stehende Nachfrage in Bezug auf die Sache "Allgemeinverfügung Aktenzeichen 5.0- 710 30/01.00003 (Fassung vom 15.April 2020)" vor. Diese wurde ursprünglich an die BAuA gerichtet und liegt im BMAS nicht vor. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei der nun an das BMAS gerichteten Sachstandsanfrage wohl um ein Versehen handelt, da ursprünglicher Adressat Ihrer Anfrage die BAuA war. Sachstandsanfragen wären daher ebenfalls an die BAuA zu richten. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen