Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018
Die Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018.
Ihre Pressemitteilung dazu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70137/4048492
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Datum1. September 2018
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5. Oktober 2018
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- Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018 [#33200]
- Datum
- 1. September 2018 01:22
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- Bundespolizeidirektion Koblenz
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundespolizeidirektion Koblenz
- Betreff
- Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018
- Datum
- 14. September 2018 11:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018 [#33200]
- Datum
- 14. September 2018 19:12
- An
- Bundespolizeidirektion Koblenz
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundespolizeidirektion Koblenz
- Betreff
- Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018 [#33200]
- Datum
- 17. September 2018 13:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Allgemeinverfügung inklusive Begründung zur Errichtung der sogenannten Waffenverbotszone am Bahnhof Saarbrücken am 01.09. und 02.09.2018 [#33200]
- Datum
- 17. September 2018 16:02
- An
- Bundespolizeidirektion Koblenz
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- E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
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- Betreff versteckt
- Datum
- 17. September 2018 16:02
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#33200]
- Datum
- 17. September 2018 16:06
- An
- Bundespolizeidirektion Koblenz
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