Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, in wie vielen Fällen auf Basis der von der Stadt Hamm erlassenen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 in der bis zum 10.01.2021 gültigen Fassung Kontrollen privater Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Teilen Sie mir bitte ferner mit, in wie vielen Fällen im Rahmen dieser Kontrollen Verstöße gegen die Verfügung festgestellt wurden und wie viele von diesen sanktioniert wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir …
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
11. Januar 2021 08:30
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, in wie vielen Fällen auf Basis der von der Stadt Hamm erlassenen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der bis zum 10.01.2021 gültigen Fassung Kontrollen privater Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Teilen Sie mir bitte ferner mit, in wie vielen Fällen im Rahmen dieser Kontrollen Verstöße gegen die Verfügung festgestellt wurden und wie viele von diesen sanktioniert wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208417/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und…
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
13. Februar 2021 04:55
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 11.01.2021 (#208417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208417/
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Sehr Antragsteller/in leider ist mir Ihre Anfrage vom 11.01.2021 nicht zugeleitet worden. Würden Sie mir Ihre Anf…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
WG: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
16. Februar 2021 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider ist mir Ihre Anfrage vom 11.01.2021 nicht zugeleitet worden. Würden Sie mir Ihre Anfrage nochmal zukommen lassen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Nachfolgend erhalten Sie den Te…
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
16. Februar 2021 11:55
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Nachfolgend erhalten Sie den Text meiner ursprünglichen Anfrage, mit der Bitte, diese kurzfristig zu beantworten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, in wie vielen Fällen auf Basis der von der Stadt Hamm erlassenen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der bis zum 10.01.2021 gültigen Fassung Kontrollen privater Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Teilen Sie mir bitte ferner mit, in wie vielen Fällen im Rahmen dieser Kontrollen Verstöße gegen die Verfügung festgestellt wurden und wie viele von diesen sanktioniert wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in" Anfragenr: 208417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208417/
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Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vor einer Woche habe ich Ihnen den Text meiner Anfrage vom 11…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
23. Februar 2021 07:40
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vor einer Woche habe ich Ihnen den Text meiner Anfrage vom 11.01.2021 mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung erneut zukommen lassen. Leider habe ich nach wie vor bisher keine Antwort auf meine Fragen bekommen. Hiermit setze ich Ihnen eine letzte Frist bis zum 26.02.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208417/
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Sehr << Anrede >> vor einer Woche habe ich Ihnen den Text meiner Anfrage vom 11.01.2021 mit der Bitte…
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
23. Februar 2021 07:40
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vor einer Woche habe ich Ihnen den Text meiner Anfrage vom 11.01.2021 mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung erneut zukommen lassen. Leider habe ich nach wie vor bisher keine Antwort auf meine Fragen bekommen. Hiermit setze ich Ihnen eine letzte Frist bis zum 26.02.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208417/
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde vom Amtsleiter bearbeitet. Er ist jedoch während der Bearbeitung kurzfr…
Von
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
Betreff
WG: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
25. Februar 2021 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde vom Amtsleiter bearbeitet. Er ist jedoch während der Bearbeitung kurzfristig und dann längerfristig krankheitsbedingt ausgefallen. Leider ist eine Übergabe des Vorganges an mich nicht erfolgt. Ich bitte, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Sie haben folgende Frage gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, in wie vielen Fällen auf Basis der von der Stadt Hamm erlassenen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der bis zum 10.01.2021 gültigen Fassung Kontrollen privater Räumlichkeiten vorgenommen wurden. Teilen Sie mir bitte ferner mit, in wie vielen Fällen im Rahmen dieser Kontrollen Verstöße gegen die Verfügung festgestellt wurden und wie viele von diesen sanktioniert wurden. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Das Ordnungsamt hat auf Basis der Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 10.01.2021 keine Kontrollen in privaten Räumlichkeiten durchgeführt. Demzufolge wurden keine Verstöße seitens des Ordnungsamtes festgestellt und natürlich auch nicht sanktioniert. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Mit freundli…
An Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt Details
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AW: WG: Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 [#208417]
Datum
25. Februar 2021 11:52
An
Stadt Hamm - Ordnungs- und Wahlamt
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208417/