Allgemeinverfügungen zu den Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken

Die Allgemeinverfügungen inklusive Begründungen für die "Waffenverbotszonen" die Sie am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und in Saarbrücken eingerichtet haben:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70137/4149160

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Allgemeinver…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Allgemeinverfügungen zu den Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken [#35781]
Datum
13. Januar 2019 17:56
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Allgemeinverfügungen inklusive Begründungen für die "Waffenverbotszonen" die Sie am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und in Saarbrücken eingerichtet haben: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70137/4149160
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Koblenz
190115_110301_IFG-Anfrage_Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Mai…
Von
Bundespolizeidirektion Koblenz
Betreff
190115_110301_IFG-Anfrage_Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken [#35781]
Datum
15. Januar 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
MessagefromKOBND020008.eml
726,5 KB
Bundespolizeidirektion Koblenz, 15. Januar 2018 Sachbereich 31 - 11 03 01 - IFG Sehr geehrtAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages nach dem IFG am 13. Januar 2019 wird hiermit bestätigt und zugleich beantwortet. Sie erhalten die geforderten Informationen als Anlage. Es werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 190115_110301_IFG-Anfrage_Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 190115_110301_IFG-Anfrage_Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken [#35781]
Datum
15. Januar 2019 12:22
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Übersendung der Allgemeinverfügungen. Leider fehlen noch die Begründungen. Könnten Sie diese bitte noch nachreichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundespolizeidirektion Koblenz
190116_110301_IFG-Anfrage_Begründungen Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Fra…
Von
Bundespolizeidirektion Koblenz
Betreff
190116_110301_IFG-Anfrage_Begründungen Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken [#35781]
Datum
16. Januar 2019 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,2 MB
Bundespolizeidirektion Koblenz, 16. Januar 2018 Sachbereich 31 - 11 03 01 - IFG Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie die geforderten Informationen. Es werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: 190116_110301_IFG-Anfrage_Begründungen Allgemeinverfügungen Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken [#35781]
Datum
16. Januar 2019 13:05
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Schneider, vielen Dank für das Nachreichen der Begründungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in