Allgemeinverfügungen zu den Waffenverbotszonen am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und Saarbrücken
Anfrage an:
Bundespolizeidirektion Koblenz
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Die Allgemeinverfügungen inklusive Begründungen für die "Waffenverbotszonen" die Sie am 31.12.2018 und 01.01.2019 in Frankfurt am Main und in Saarbrücken eingerichtet haben:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70137/4149160
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Januar 2019
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16. Februar 2019
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