Allowlist des KI-Verfahrens "KIVI"

Im Mai haben Sie auf eine Anfrage bei Fragdenstaat die Allowlist ("whitelist") für die Webseiten, die in KIVI als unbedenklich eingestuft sind, teilweise als gescanntes PDF bereitgestellt. (https://fragdenstaat.de/anfrage/eintrage-der-whitelist-von-kivi/)

Ich bitte um die Zusendung der aktuellen Fassung von Allow- und Deny-Listen im Verfahren KIVI, bevorzugt in digitaler Form in einem maschinenlesbaren Format. Mit Schwärzungen bin ich insofern einverstanden, als dass Umfang der Schwärzung erkennbar ist und auch nur dann und solange, wenn die öffentliche Sicherheit nach § 6 lit. a) IFG NRW. Wenn Schwärzungen im Mai erfolgten, für die diese Gründe heute nicht mehr bestehen, bitte ich um die Zusendung dieser Einträge.

Gibt es bei der Landesanstalt eine Versionierung oder Metadaten über diese Einträge, d.h. wird erfasst, wann und aus welchem Grund oder mit Bezug auf welchen Vorgang eine Seite aufgenommen wurde? Diese Daten sollten bereitgestellt werden.

Wenn es über Allow- und Deny-Listen hinaus weitere Listen in Form einer Vor- oder Nachklassifikation von Treffern gibt ("Greylisting" o.ä.) oder Listen von Duplikaten, gespiegelten Seiten etc, wäre ich Ihnen für die Zusendung dieser Listen dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
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Mathias Schindler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Allowlist des KI-Verfahrens "KIVI" [#261395]
Datum
20. Oktober 2022 16:48
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Mai haben Sie auf eine Anfrage bei Fragdenstaat die Allowlist ("whitelist") für die Webseiten, die in KIVI als unbedenklich eingestuft sind, teilweise als gescanntes PDF bereitgestellt. (https://fragdenstaat.de/anfrage/eintrage-der-whitelist-von-kivi/) Ich bitte um die Zusendung der aktuellen Fassung von Allow- und Deny-Listen im Verfahren KIVI, bevorzugt in digitaler Form in einem maschinenlesbaren Format. Mit Schwärzungen bin ich insofern einverstanden, als dass Umfang der Schwärzung erkennbar ist und auch nur dann und solange, wenn die öffentliche Sicherheit nach § 6 lit. a) IFG NRW. Wenn Schwärzungen im Mai erfolgten, für die diese Gründe heute nicht mehr bestehen, bitte ich um die Zusendung dieser Einträge. Gibt es bei der Landesanstalt eine Versionierung oder Metadaten über diese Einträge, d.h. wird erfasst, wann und aus welchem Grund oder mit Bezug auf welchen Vorgang eine Seite aufgenommen wurde? Diese Daten sollten bereitgestellt werden. Wenn es über Allow- und Deny-Listen hinaus weitere Listen in Form einer Vor- oder Nachklassifikation von Treffern gibt ("Greylisting" o.ä.) oder Listen von Duplikaten, gespiegelten Seiten etc, wäre ich Ihnen für die Zusendung dieser Listen dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261395/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schindler, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Empfang Ihrer unten auch nochmal beigefügten …
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung - Allowlist des KI-Verfahrens "KIVI" [#261395]
Datum
25. Oktober 2022 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Empfang Ihrer unten auch nochmal beigefügten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren. Im Rahmen von KIVI sind derzeit …
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage - Allowlist des KI-Verfahrens "KIVI" [#261395]
Datum
16. November 2022 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren. Im Rahmen von KIVI sind derzeit drei Listen im Einsatz, die der (Vor-)Klassifikation von Internetangeboten für das KI-Tool dienen: 1. Zunächst verwendet KIVI eine sog. Whitelist. Die Whitelist dient dazu, dass das KI-Tool dort gelistete Webseiten von vornherein nicht auf potenziell rechtswidrige Inhalte durchsucht. Einerseits sind dort Webseiten gelistet, die von der Landesanstalt für Medien NRW für unbedenklich erachtet werden (z.B. https://www.land.nrw). Andererseits sind dort auch verfahrensgegenständliche Webseiten zu finden, die Suchergebnisse produzierten, sich jedoch ohnehin in fortlaufender Sichtung befinden. Letztere wurden im angehängten Dokument geschwärzt, da die öffentliche Sicherheit gem. § 6 lit. a) IFG NRW durch die Informationspreisgabe beeinträchtigt wäre. 2. Ferner nutzt KIVI eine Liste mit Stichworten (sog. Keywords). Hierbei handelt es sich um Stichwörter, auf Grundlage derer das KI-Tool Internetangebote nach potenziellen Rechtsverstößen durchsucht. Die Liste mit Keywords können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da durch ihre Herausgabe die öffentliche Sicherheit gem. § 6 lit. a) IFG NRW gefährdet wäre. So besteht die Gefahr, dass bei Veröffentlichung der Stichwortliste Anbieter ihre Angebote dahingehend „optimieren“ könnten, dass sie einschlägige Stichworte nicht (mehr) nutzen, um so vom KI-Tool nicht (mehr) erkannt zu werden. Dies würde die Aufgabenerfüllung der Landesanstalt für Medien NRW, aber auch der anderen Landesmedienanstalten, die das KI-Tool nutzen, im Bereich der Medienaufsicht nicht unerheblich beeinträchtigen. 3. Weiterhin verwendet KIVI Listen für sog. Crawlings. Die hier eingetragenen URLs durchsucht das KI-Tool automatisch in regelmäßigen Abständen nach einem potenziell relevanten Rechtsverstoß. Die URLs stammen dabei von Internetangeboten, die in der Vergangenheit aufsichtsrechtlich in Erscheinung getreten sind. Diese Listen können wir leider nicht herausgeben, da durch die Informationspreisgabe gem. § 6 lit. a) IFG NRW die öffentliche Sicherheit bzw. gem. § 6 lit. b) IFG NRW der Erfolg von bevorstehenden behördlichen Maßnahmen erheblich beeinträchtigt wäre. Die o.g. Listen sind nicht statisch, sondern werden fortlaufend angepasst. In den Listen wird nicht gesondert erfasst, wann und aus welchem Grund oder mit Bezug auf welchen Vorgang eine URL in eine der Listen aufgenommen wurde. Listen von Duplikaten oder gespiegelten Seiten verwendet das KIVI-Tool nicht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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