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Alluminium und Barium Werte im Regenwasser

Anfrage an: Umweltbundesamt

Des Öfteren habe ich im Internet Schnee- und Regenwassenanlysen gefunden, die mitunter drastisch erhöhte Alluminium und Barium Werte aufwiesen. Leider habe ich bisher nie derartige Analysen von offizieller Seite gefunden. Meine Frage also: Liegen Ihnen Untersuchungen vor, bei denen erhöhte (ggf. Grenzwert überschreitende) Werte der Alluminium bzw. Barium-Belastung aufgetreten sind. Besonders interressant wären hierbei Probenahmen in Naturschutzgebieten oder anderen Orten, bei denen davon auszugehen ist, dass es sich bei ggf. auftretenden erhöhten Werten nicht um Belastungen durch das nähere Umfeld (Müllverbrennungen etc.) handeln kann.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort besteht zunächst einmal aus Kritik an der ungenauen Fragestellung. Vielleicht nicht ganz unberechtigt, zugegeben. Es folgt eine kleine Ausführung über Messmethode und Messwerte aus dem EMEP-Programm bzgl. der Alluminiumbelastung. Abschließend werden mögliche Fehlerquellen bzgl. der Bariumbelastung angeführt und festgestellt, dass es für Barium im Regenwasser keine Grenzwerte zu geben scheind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2012
  • Frist
    17. Februar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alluminium und Barium Werte im Regenwasser
Datum
16. Januar 2012 16:03
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Des Öfteren habe ich im Internet Schnee- und Regenwassenanlysen gefunden, die mitunter drastisch erhöhte Alluminium und Barium Werte aufwiesen. Leider habe ich bisher nie derartige Analysen von offizieller Seite gefunden. Meine Frage also: Liegen Ihnen Untersuchungen vor, bei denen erhöhte (ggf. Grenzwert überschreitende) Werte der Alluminium bzw. Barium-Belastung aufgetreten sind. Besonders interressant wären hierbei Probenahmen in Naturschutzgebieten oder anderen Orten, bei denen davon auszugehen ist, dass es sich bei ggf. auftretenden erhöhten Werten nicht um Belastungen durch das nähere Umfeld (Müllverbrennungen etc.) handeln kann.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Februar 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
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