Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ihnen bekannt ist, rutscht die Böschung in dem Anschüttungsbereich der Baustelle stark ab. Laut Nachtragsbaugenehmigung Pkt. 18 ist über diesen Bereich monatlich durch einen Gutachter zu berichten. Ich bitte um Übermittlung aller vorliegenden Berichte, diese sollten auch der Verwaltung in elektronischer Form vorliegen. Falls diese nicht vorliegen, bitte ich um Begründung warum diese Auflage der Genehmigung nicht eingehalten wird und welche Massnahmen seitens der Aufsichtsbehörde eingeleitet wurden. Bitte übersende Sie mir auch diese Unterlagen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG. Sehr geehrte Damen und Herren, wie ihne…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016 [#27211]
Datum
22. März 2018 22:38
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG. Sehr geehrte Damen und Herren, wie ihnen bekannt ist, rutscht die Böschung in dem Anschüttungsbereich der Baustelle stark ab. Laut Nachtragsbaugenehmigung Pkt. 18 ist über diesen Bereich monatlich durch einen Gutachter zu berichten. Ich bitte um Übermittlung aller vorliegenden Berichte, diese sollten auch der Verwaltung in elektronischer Form vorliegen. Falls diese nicht vorliegen, bitte ich um Begründung warum diese Auflage der Genehmigung nicht eingehalten wird und welche Massnahmen seitens der Aufsichtsbehörde eingeleitet wurden. Bitte übersende Sie mir auch diese Unterlagen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bottrop
Sehr geehrte Damen und Herren, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir anonyme Anfragen nicht beantworten könne…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Antw: Wtrlt: Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016 [#27211]
Datum
27. März 2018 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir anonyme Anfragen nicht beantworten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Verwunderung habe ich Ihre Antwort gelesen. Aus welchen Datenschutzgründen be…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
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Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016 [#27211]
Datum
31. März 2018 23:44
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Verwunderung habe ich Ihre Antwort gelesen. Aus welchen Datenschutzgründen benötigen Sie für eine einfache Beantwortung meiner Frage, meine personenbezogenen persönlichen Daten? Soll ich meine PA Nr auch noch mit angeben? Das ich real bin, wurde durch "frag den Staat" ueberprüft. Schauen Sie bitte einmal dort unter der Hilfe nach... ... "Ehe ein Benutzer jedoch eine Anfrage stellen kann, muss er sich auf der Website mit einer persönlichen Mailadresse registrieren, die wir überprüfen können" Ich bitte um baldige Beantwortung dieser einfachen Frage und nicht eine Diskussion über meine Person. Scheinbar wird hier staendig von Seiten der Stadt Bottrop versucht, mit den unterschiedlichsten Gründen Anfragen über die Seiten " frag den Staat" abzuwehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016“ [#27211] [#27211]
Datum
20. September 2018 20:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/27211/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich meine, dass zur Bearbeitung dieser Anfrage keine persönlichen Daten benötigt werden und dies von allgemeinen Interesse ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016“ [#27211] [#27211]
Datum
21. September 2018 15:24
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenst…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18
Datum
9. Oktober 2018 17:28
Status
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de zu in Zusammenhang mit der Nachtragsbaugenehmigung "Alpincenter Bottrop" stehenden Informationen vom 22.3.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in der Antragsteller hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Mail vom 27.3.2018, haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie anonym gestellte Anfragen nicht beantworten können. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: * Erlass eines Gebührenbescheides * Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen * aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) * Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob Sie dem Informationszugangsantrag stattgeben können. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen Antrag über fragden…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18
Datum
9. November 2018 11:10
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen Antrag über fragdenstaat.de zu in Zusammenhang mit der Nachtragsbaugenehmigung "Alpincenter Bottrop" stehenden Informationen vom 22.3.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 Mein Auskunftsersuchen vom 9.10.2018 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in an die Erledigung meines Schreibens vom 9.10.2018 erinnere ich hiermit. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Antw: Wtrlt: Erinnerung: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Erinnerung: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18
Datum
9. November 2018 13:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre umgehende Rückmeldung. Ihrer Einschätzung, dass der Informationszugangsantrag tatsächlich auf dem UIG NRW basiert, schließe ich mich in Hinblick auf Ihre Erläuterung („Verwendung vom Materialien zur Bodenaufschüttung“) an. Ihrer Rückmeldung nach Prüfung durch das Fachamt und Anhörung des Alpincenters sehe ich gerne entgegen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 [#27211] Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst einmal Danke für Ihre V…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 [#27211]
Datum
23. Januar 2019 21:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst einmal Danke für Ihre Vermittlung. Scheinbar wird aber auf Seiten der Stadt Bottrop der Sinn der Fragestellung nicht nachvollzogen. Gerne können die monatlichen Berichte in Bezug auf den Berichtersteller geschwärzt werden, dies gilt auch in Bezug auf den Schriftverkehr seitens der Stadtverwaltung an das Alpincenter. Generell geht es in der Fragestellung darum, ob die Auflage der Baugenehmigung erfüllt wurde und nicht um das Übermitteln von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Alpincenters. Die zu verwendenden Materialien für die Anschüttung wurden in der Baugenehmigung verbindlich festgelegt und können somit kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bottrop
Anfrage nach IFG/ UIG NRW Einsichtnahme in Berichtskten bzgl. Ziffer 18 Nachtragsgenehmigung Alpincenter Bottrop …
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Anfrage nach IFG/ UIG NRW
Datum
25. Januar 2019 17:14
Status
Einsichtnahme in Berichtskten bzgl. Ziffer 18 Nachtragsgenehmigung Alpincenter Bottrop Anfrage von fragdenstaat.de vom 23.03.2018 Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW vom 09.10.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, zu der o.g. Anfrage wird von hier mitgeteilt, dass das o.g. Auskunftsersuchen von hier als Anfrage nach dem UIG NRW gewertet wurde. Das Alpincenter ist von hier über das Auskunftsersuchen unterrichtet worden. Dem Alpincenter wurde gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Unter Berücksichtigung der in der abgegebenen Stellungnahme seitens des Alpincenters angeführten Bedenken und nach erfolgter Abwägung der Interessen des Antragstellers auf Akteneinsicht und den Interessen des Alpincenters auf Geheimhaltung der Daten wird dem Antrag von hier nicht entsprochen. Die seitens des Alpincenters vorgetragenen Einwendungen hinsichtlich möglicher Offenbarung geschützter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurden von hier bewertet und erscheinen plausibel. Das Alpincenter weist in diesem Zusammenhang auf mögliche negative Auswirkungen für zukünftige Geschäftsbeziehungen hin, welche durch die Einsichtnahme in die Daten und deren möglicher Veröffentlichung entstehen würden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein förmlicher Ablehnungsbescheid erst erlassen werden kann, falls Name und zustellfähige Adresse des Antragstellers hier bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen