Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ihnen bekannt ist, rutscht die Böschung in dem Anschüttungsbereich der Baustelle stark ab. Laut Nachtragsbaugenehmigung Pkt. 18 ist über diesen Bereich monatlich durch einen Gutachter zu berichten. Ich bitte um Übermittlung aller vorliegenden Berichte, diese sollten auch der Verwaltung in elektronischer Form vorliegen. Falls diese nicht vorliegen, bitte ich um Begründung warum diese Auflage der Genehmigung nicht eingehalten wird und welche Massnahmen seitens der Aufsichtsbehörde eingeleitet wurden. Bitte übersende Sie mir auch diese Unterlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. März 2018
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24. April 2018
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016 [#27211]
- Datum
- 22. März 2018 22:38
- An
- Kommunalverwaltung Bottrop
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Kommunalverwaltung Bottrop
- Betreff
- Antw: Wtrlt: Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016 [#27211]
- Datum
- 27. März 2018 11:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antw: Wtrlt: Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016 [#27211]
- Datum
- 31. März 2018 23:44
- An
- Kommunalverwaltung Bottrop
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016“ [#27211] [#27211]
- Datum
- 20. September 2018 20:17
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Alpincenter Bottrop Nachtragsbaugenehmigung Aktenzeichen. 00507-15-28 vom 07.06.2016“ [#27211] [#27211]
- Datum
- 21. September 2018 15:24
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18
- Datum
- 9. Oktober 2018 17:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Erinnerung: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18
- Datum
- 9. November 2018 11:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Antw: Wtrlt: Erinnerung: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18
- Datum
- 9. November 2018 13:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 6. Dezember 2018 10:25
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- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-8221/18 [#27211]
- Datum
- 23. Januar 2019 21:28
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Bottrop
- Betreff
- Anfrage nach IFG/ UIG NRW
- Datum
- 25. Januar 2019 17:14
- Status
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zuerst einmal Danke für Ihre Vermittlung.
Scheinbar wird aber auf Seiten der Stadt Bottrop der Sinn der Fragestellung nicht nachvollzogen.
Gerne können die monatlichen Berichte in Bezug auf den Berichtersteller geschwärzt werden, dies gilt auch in Bezug auf den Schriftverkehr seitens der Stadtverwaltung an das Alpincenter. Generell geht es in der Fragestellung darum, ob die Auflage der Baugenehmigung erfüllt wurde und nicht um das Übermitteln von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Alpincenters.
Die zu verwendenden Materialien für die Anschüttung wurden in der Baugenehmigung verbindlich festgelegt und können somit kein Geschäftsgeheimnis darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
h w