Alte Abiturprüfungen im Fach Physik

Ich bräuchte fürs Lernen die Abituraufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen im Fach Physik Leistungskurs und Grundkurs NRW für die gymnasiale Oberstufe der Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019, Haupt- und Nachschreibtermine.
Ich danken Ihnen im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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paul markos
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
paul markos
Betreff
Alte Abiturprüfungen im Fach Physik [#264664]
Datum
3. Dezember 2022 14:30
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bräuchte fürs Lernen die Abituraufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen im Fach Physik Leistungskurs und Grundkurs NRW für die gymnasiale Oberstufe der Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019, Haupt- und Nachschreibtermine. Ich danken Ihnen im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen paul markos Anfragenr: 264664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264664/
Mit freundlichen Grüßen paul markos

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Markos, das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) stellt in § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 S…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Alte Abiturprüfungen im Fach Physik [#264664]
Datum
5. Dezember 2022 09:24
Status
Sehr geehrter Herr Markos, das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) stellt in § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 auf vorhandene Informationen ab. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen liegen im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen nicht vor. Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Ich bedauere Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen