Alte Apotheke in Bottrop

Anfrage an: Landgericht Essen

- Es geht um die Geschichte zweier Whistleblower bei der Alten Apotheke in Bottrop. Dazu läuft derzeit ein Strafverfahren gegen den Apotheker Peter Stadtmann aufgrund der Anzeige dieser beiden Whistleblower.
- 2013 gab es bereits einen Whistleblower (ehemaliger Fahrer der Apotheke), der schon damals auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht hatte.
- Warum wurde dieser Anzeige nicht nachgegangen?
- Wir würden hierzu gerne den Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft einsehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landgericht Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alte Apotheke in Bottrop [#25406]
Datum
22. November 2017 16:25
An
Landgericht Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Es geht um die Geschichte zweier Whistleblower bei der Alten Apotheke in Bottrop. Dazu läuft derzeit ein Strafverfahren gegen den Apotheker Peter Stadtmann aufgrund der Anzeige dieser beiden Whistleblower. - 2013 gab es bereits einen Whistleblower (ehemaliger Fahrer der Apotheke), der schon damals auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht hatte. - Warum wurde dieser Anzeige nicht nachgegangen? - Wir würden hierzu gerne den Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft einsehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Essen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil …
Von
Landgericht Essen
Betreff
Automatische Antwort: Alte Apotheke in Bottrop [#25406]
Datum
23. November 2017 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Landgericht Essen eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht! Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/erv/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen

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Landgericht Essen
Ihr Antrag vom 23.11.2017 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landgericht Essen
Betreff
Ihr Antrag vom 23.11.2017
Datum
12. Dezember 2017 11:30
Status
Mit freundlichen Grüßen