Alte Gesetze zum Seuchenschutz bei Tieren

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

Hiermit fordere ich die Herausgabe aller Alter Versionen aller Gesetze zum Seuchenschutz bei Tieren, bzw alle Gesetze die mit Tierkrankheiten zu tun haben in denen Krankheiten/Seuchen Kategorisiert sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    8. November 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: Hierm…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alte Gesetze zum Seuchenschutz bei Tieren [#168192]
Datum
9. Oktober 2019 13:58
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu:
Hiermit fordere ich die Herausgabe aller Alter Versionen aller Gesetze zum Seuchenschutz bei Tieren, bzw alle Gesetze die mit Tierkrankheiten zu tun haben in denen Krankheiten/Seuchen Kategorisiert sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesarchiv
Ble: B1-2019/D-3973 Antragsteller/in, Antragsteller/in; Ihre Anfrage vom 9. Oktober Bundesarchiv B 1 - 2019/D-3973…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ble: B1-2019/D-3973 Antragsteller/in, Antragsteller/in; Ihre Anfrage vom 9. Oktober
Datum
16. Oktober 2019 11:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Infoblatt-invenio032016.pdf
161,8 KB
Bundesarchiv B 1 - 2019/D-3973 Antragsteller/in, Antragsteller/in (Bitte bei Antwort immer das Geschäftszeichen angeben) Koblenz, den 16. Oktober 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich nicht um eine Anfrage nach IFG, sondern nach Bundesarchivgesetz. Allerdings ist die Zugänglichkeit nach Novellierung des Gesetzes aus dem Jahr 2017 nicht mehr in § 5 Abs. 1 BArchG geregelt. Der Zugang wird mit den §§ 10 bis 13 geregelt. (http://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Meta/Ueber-uns/Rechtsgrundlagen/Bundesarchivgesetz/bundesarchivgesetz.html) Für schriftliche Auskünfte oder die Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut fallen je angefangene halbe Stunde Gebühren in Höhe von 15.34€ gemäß Bundesarchiv-Kostenverordnung (Nr. 3) an. Die Kostenverordnung hängt an. Bitte senden Sie mir einen ausgefüllten und unterzeichneten Benutzungsantrag (siehe Anhang) und eine kurze schriftliche Erläuterung zu Ihrem Vorhaben zu. Gerne können Sie mir den Antrag als Scan per E-Mail schicken. Für die Recherche in den Beständen des Bundesarchivs steht Ihnen online die Recherchedatenbank INVENIO zur Verfügung (https://invenio.bundesarchiv.de/basys2-invenio/login.xhtml). Dort können Sie eigenständig nach Akten zu den jeweiligen Gesetzen recherchieren. Des Weiteren finden Sie die veröffentlichten Gesetzestexte im Bundesgesetzblatt auch online (https://www.bgbl.de/). Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren möchten. Mit freundlichen Grüßen