Alte Straßenmeisterei Rheine, Neuenkirchener Straße

Im Frühjahr 2024 wurden Rohdungsarbeiten auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei durchgeführt. Wie viele Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine fallen, sind bei den Rodungsarbeiten im Frühjahr 2023 auf dem Gelände gefällt worden. Gab es Genehmigungen dafür? Wer hat die Rohdung beauftragt und wer trug die Kosten dafür.

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  • Datum
    8. Mai 2024
  • Frist
    11. Juni 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
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Von
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Betreff
Alte Straßenmeisterei Rheine, Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
8. Mai 2024 12:21
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2024 wurden Rohdungsarbeiten auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei durchgeführt. Wie viele Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine fallen, sind bei den Rodungsarbeiten im Frühjahr 2023 auf dem Gelände gefällt worden. Gab es Genehmigungen dafür? Wer hat die Rohdung beauftragt und wer trug die Kosten dafür.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 308465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/308465/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Rheine
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angesprochenen, im letzten Winter erfolgten Baumrodungen au…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
AW: Alte Straßenmeisterei Rheine, Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
14. Mai 2024 16:59
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angesprochenen, im letzten Winter erfolgten Baumrodungen auf dem Gelände der ehemaligen Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße, waren abgestimmt und erfolgten konform der geltenden Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider beantwortet diese nicht mei…
An Kommunalverwaltung Rheine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alte Straßenmeisterei Rheine, Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
14. Mai 2024 22:34
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider beantwortet diese nicht meine sehr konkreten Fragen. Ich fordere ich Sie hiermit freundlich auf dieses nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 308465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/308465/
Kommunalverwaltung Rheine
Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße Sehr <…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße
Datum
3. Juni 2024 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die aufgrund von Urlaubszeiten verspätete Antwort. Die Fällarbeiten im Januar 2024 wurden zwischen BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und Stadt abgestimmt. Die Stadt Rheine hat politisch im November 2020 ihr Erstzugriffsrecht beschlossen sowie gegenüber der BImA erklärt und plant den Ankauf der Fläche der alten Straßenmeisterei. Die BImA plant einen Verkauf der Fläche, eine Herrichtung der Fläche steht - ob mit oder ohne ZUE - auf jeden Fall an. Die Technischen Betriebe Rheine haben die Fällarbeiten nicht durchgeführt, der Stadt Rheine sind auch keine sonstigen Kosten entstanden. Die Fällung von 32 Bäumen und Aufwuchs war für die weitere Sanierung der Fläche erforderlich. Nicht vitale Bäume mussten aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Weitere Bäume mussten zur Fertigung von ergänzenden Beprobungen und um den Rückbau der Gebäude durchführen zu können weichen. Die nicht vitalen Bäume hat der für die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine zuständige Kollege nach einer Begehung zur Fällung freigegeben. Bäume, die "auf der Kippe" sind, wurden zunächst erhalten (s. blaue Ringe in der beigefügten Karte). Die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine lässt diese Vorgehensweisen zu (§ 6 Abs. Nr. 1 b und d). Eine Ersatzpflanzung der auszugleichenden Bäume, entweder auf dem Grundstück der ZUE oder auf anderen Flächen, kann sinnvollerweise erst nach Vorliegen einer Planung durchgeführt werden. Auch dieses Vorgehen ist üblich und mit der Baumschutzsatzung konform. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
4. Juni 2024 11:04
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ebenfalls möchte ich mich für die ausführliche Aufstellung und Bebilderung der gefällten Bäume sowie den Planungen für weitere Fällungen bedanken. Leider geht aus Ihrer Antwort jedoch immer noch nicht klar hervor, ob die BImA oder die Stadtverwaltung Rheine die Rohdungsarbeiten beauftragte und wer die die Kosten dafür trug. Bitte reichen Sie diese einfachen Information noch kurzfristig nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 308465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/308465/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
13. Juni 2024 07:37
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alte Straßenmeisterei Rheine, Neuenkirchener Straße“ vom 08.05.2024 (#308465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollumfänglich beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte reichen Sie die noch fehlenden Informationen umgehend nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
18. Juni 2024 17:56
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Auftrag war kostenneutral und wurde in Abstimmung mit der BIMA durch die Stadt Rheine erteilt. Auskünfte die auch andere Institutionen betreffen können wir nicht ohne Abstimmung beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308…
An Kommunalverwaltung Rheine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
18. Juni 2024 18:15
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> danke für Ihre Antwort. Leider geht aus Ihrer Antwort immer noch nicht hervor ob die Stadt Rheine die Rechnung des ausführenden Unternehmens beglichen hat. Bitte teilen Sie mir dieses noch mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 308465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/308465/

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Kommunalverwaltung Rheine
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Baumfällungen auf dem Gelände der alten Straßenmeisterei an der Neuenkirchener Straße [#308465]
Datum
18. Juni 2024 18:17
Status
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6,8 KB


Hallo << Antragsteller:in >> nochmal, es sind keine Kosten angefallen, deswegen gibt es keine Rechnung. Mit freundlichen Grüßen