Alte Version des EuWG / § 8 (2) EuWG

1. eine Abschrift/Kopie des ursprünglichen Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) vom 16.06.1978 inkl. Gesetzesbegründung,
2. sofern dort weder der jetzige § 8 (2) EuWG noch eine äquivalente Formulierung enthalten war, das Gesetz, welches zu einem späteren Zeitpunkt diese Regelung einführte, inkl. Begründung,
3. eine Liste aller Parteien außer der CDU und der CSU, die jemals von der Möglichkeit nach § 8 (2) EuWG Gebrauch gemacht haben, statt einer Bundesliste einzelne Landeslisten aufzustellen, inkl. den jeweiligen Wahlperioden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2012
  • Frist
    18. Dezember 2012
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Burkhard Masseida
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Abschrif…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Alte Version des EuWG / § 8 (2) EuWG
Datum
15. November 2012 03:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Abschrift/Kopie des ursprünglichen Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) vom 16.06.1978 inkl. Gesetzesbegründung, 2. sofern dort weder der jetzige § 8 (2) EuWG noch eine äquivalente Formulierung enthalten war, das Gesetz, welches zu einem späteren Zeitpunkt diese Regelung einführte, inkl. Begründung, 3. eine Liste aller Parteien außer der CDU und der CSU, die jemals von der Möglichkeit nach § 8 (2) EuWG Gebrauch gemacht haben, statt einer Bundesliste einzelne Landeslisten aufzustellen, inkl. den jeweiligen Wahlperioden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Burkhard Masseida Postanschrift Burkhard Masseida << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Masseida, vielen Dank für Ihre Mail vom 15. November 2012. Ihre Fragen zum Europawahlgesetz w…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Alte Version des EuWG / § 8 (2) EuWG
Datum
16. November 2012 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, vielen Dank für Ihre Mail vom 15. November 2012. Ihre Fragen zum Europawahlgesetz wird eher das Bundesministerium des Innern beantworten können. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie dort einen neuen Antrag stellen wollen oder ich Ihren Antrag entsprechend weiterleiten soll. Mit freundlichen Grüßen Heike Reinke Bundesministerium der Justiz Mohrenstr. 37 10117 Berlin Ref. Z A 4 Tel. 030/18 580 9095
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Frau Reinke, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte leiten Sie meine Anfrage weiter. Mit freundlichen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: WG: Alte Version des EuWG / § 8 (2) EuWG
Datum
16. November 2012 11:36
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Frau Reinke, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte leiten Sie meine Anfrage weiter. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida Postanschrift Burkhard Masseida << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Bundesministerium des Innern weite…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: WG: Alte Version des EuWG / § 8 (2) EuWG
Datum
16. November 2012 12:50
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Heike Reinke für Z A 4

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Dezember 2012
Status
Anfrage erfolgreich