Alte Version des EuWG / § 8 (2) EuWG
1. eine Abschrift/Kopie des ursprünglichen Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) vom 16.06.1978 inkl. Gesetzesbegründung,
2. sofern dort weder der jetzige § 8 (2) EuWG noch eine äquivalente Formulierung enthalten war, das Gesetz, welches zu einem späteren Zeitpunkt diese Regelung einführte, inkl. Begründung,
3. eine Liste aller Parteien außer der CDU und der CSU, die jemals von der Möglichkeit nach § 8 (2) EuWG Gebrauch gemacht haben, statt einer Bundesliste einzelne Landeslisten aufzustellen, inkl. den jeweiligen Wahlperioden.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. November 2012
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18. Dezember 2012
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Auf elektronische Anfragen mit Briefpost antworten, in denen dann per URL zum Abtippen auf die eigentlichen Informationen verwiesen wird, ist auch ziemlich lustig.
Hier mal die drei URLs zum einfacheren Zugriff:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star…'bgbl178031.pdf']
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/08/00…
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europ…