Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es das große Problem, dass Klassen und Schulen schließen müssen und alternative Lernformen über digitale Lehrmethoden angeboten werden müssen. Dies funktioniert, wie wir wissen, nur halbwegs gut und nicht für alle Schüler, da technische und datenschutzrechtliche Hürden die Digitalisierung an Schulen ausbremsen.
Meine Frage:
Warum ist es nicht kurzfristig möglich, über die öffentlich/rechtlichen TV-Sender einen oder mehrere Bildungskanäle einzurichten. Eine kleine Anzahl von Lehrern könnte so eine sehr große Anzahl an Schülern in unterschiedlichen Fächern erreichen. Aufgezeichnete Schulstunden könnten dann auch dauerhaft, bspw. bei Youtube oder der HPI-Schulcloud eingestellt werden. Über diesen Weg könnten auf einfachstem Weg Lehr- und Lerninhalte für eine sehr große Anzahl an Schülern - ohne technische Hürden - verbreitet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Toni Seifert
Anfragenr: 208755
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Toni Seifert
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