Alternative Routen P43

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Alle Routen der Stromtrasse P43, die von der Bundesnetzagentur in Betracht gezogen wurden oder werden.
Bitte schicken Sie mir außerdem zu jeder Route alle Informationen darüber, was aus Sicht der Bundesnetzagentur für oder gegen den Verlauf spricht oder welche besonderen Umstände zu beachten sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Routen der Str…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alternative Routen P43 [#169551]
Datum
30. Oktober 2019 21:33
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Routen der Stromtrasse P43, die von der Bundesnetzagentur in Betracht gezogen wurden oder werden. Bitte schicken Sie mir außerdem zu jeder Route alle Informationen darüber, was aus Sicht der Bundesnetzagentur für oder gegen den Verlauf spricht oder welche besonderen Umstände zu beachten sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. In dieser stellen Sie einen Antrag nach IFG/UIG/VIG ge…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Alternative Routen P43 [#169551]
Datum
14. November 2019 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. In dieser stellen Sie einen Antrag nach IFG/UIG/VIG gerichtet auf Informationen bzgl. aller Routen der Stromtrasse P43, die von der Bundesnetzagentur in Betracht gezogen wurden oder werden. Sie beantragen außerdem zu jeder Route alle Informationen darüber, was aus Sicht der Bundesnetzagentur für oder gegen den Verlauf spricht oder welche besonderen Umstände zu beachten sind. Das Vorhaben P43 ist als Vorhaben 17 "Höchstspannungsleitung Mecklar – Grafenrheinfeld" Teil des Bundesbedarfsplans. Die Bundesnetzagentur ist die für die Planfeststellung zuständige Behörde. Dem Planfeststellungsverfahren vorgelagert ist das Bundesfachplanungsverfahren. Auch die Durchführung des Bundesfachplanungsverfahrens fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Innerhalb des Bundesfachplanungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur den Vorschlag des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers und mögliche Alternativen, bevor sie einen etwa 1.000 Meter breiten Gebietsstreifen, den Trassenkorridor, festlegt. Innerhalb dieses Streifens wird im abschließenden Planfeststellungsverfahren die genaue Trasse geplant. Das Bundesfachplanungsverfahren beginnt mit der Antragstellung des Vorhabenträgers. Ein solcher Antrag liegt der Bundesnetzagentur bislang für Vorhaben 17 nicht vor. Einen Bewertung unterschiedlicher Verläufe/Routen für das Vorhaben 17/P43 ist daher bislang durch die Bundesnetzagentur auch noch nicht erfolgt. Über den aktuellen Stand der Netzausbauvorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) können Sie sich jederzeit auf der Seite www.netzausbau.de/vorhaben informieren. Informationen zu dem Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplans finden Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben17. Weitere Informationen zum Bundesfachplanungsverfahren finden Sie unter www.netzausbau.de/bfp. Auf der Seite www.netzausbau.de/newsletter besteht für Sie die Möglichkeit, unseren Newsletter zu abonnieren, um die Verfahrensfortschritte der einzelnen Netzausbauvorhaben in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zu verfolgen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen nach der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIG-GebV) erhoben werden können. Da es sich hier um eine einfache Auskunft handelt, entstehen Ihnen für Ihren Antrag keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen