Alternative zum Youtube-Informationsangebot im Kontext von PRISM-Aktivitäten

den Medienberichten [1] zufolge hat der amerikanische Geheimdienst PRISM “direkten Zugriff” auf die Server der Internet-Konzerne, darunter Google Inc., das die Website Youtube.com betreibt. Der Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung [2] vom 13.06.2013habe ich entnommen, dass gegenwärtig die Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit haben, die gleiche Inhalte, die Bundesregierung auf der Youtube-Plattform anbietet [3], woanders abrufen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass beim Abrufen persönliche Daten vom ausländischen Geheimdienst erfasst, gespeichert und ausgewertet werden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein Aktenverzeichnis, in dem Akten, Protokolle und Notizen aufgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob angesichts Abhöraktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes PRISM das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Handlungsbedarf sieht, um den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik zu ermöglichen, die gleiche Inhalte [3], die Bundesregierung auf der Youtube-Plattform anbietet, woanders abrufen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass beim Abrufen persönliche Daten vom ausländischen Geheimdienst erfasst, gespeichert und ausgewertet werden.

1. PRISM: Google und Microsoft liefern deutschen Ministerien “mehr offene Fragen als Antworten”. 14.06.2013 - https://netzpolitik.org/2013/prism-google-und-microsoft-liefern-deutschen-ministerien-mehr-offene-fragen-als-antworten/
2. Alternative zum youtube.com/user/bundesregierung - Informationsangebot. 12.05.2013 - https://fragdenstaat.de/anfrage/alternative-zum-youtubecomuserbundesregierung-informationsangebot/
3. http://www.youtube.com/bundesregierung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2013
  • Frist
    6. August 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Medienberich…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Alternative zum Youtube-Informationsangebot im Kontext von PRISM-Aktivitäten
Datum
3. Juli 2013 20:42
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Medienberichten [1] zufolge hat der amerikanische Geheimdienst PRISM “direkten Zugriff” auf die Server der Internet-Konzerne, darunter Google Inc., das die Website Youtube.com betreibt. Der Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung [2] vom 13.06.2013habe ich entnommen, dass gegenwärtig die Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit haben, die gleiche Inhalte, die Bundesregierung auf der Youtube-Plattform anbietet [3], woanders abrufen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass beim Abrufen persönliche Daten vom ausländischen Geheimdienst erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein Aktenverzeichnis, in dem Akten, Protokolle und Notizen aufgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob angesichts Abhöraktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes PRISM das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Handlungsbedarf sieht, um den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik zu ermöglichen, die gleiche Inhalte [3], die Bundesregierung auf der Youtube-Plattform anbietet, woanders abrufen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass beim Abrufen persönliche Daten vom ausländischen Geheimdienst erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. 1. PRISM: Google und Microsoft liefern deutschen Ministerien “mehr offene Fragen als Antworten”. 14.06.2013 - https://netzpolitik.org/2013/prism-google-und-microsoft-liefern-deutschen-ministerien-mehr-offene-fragen-als-antworten/ 2. Alternative zum youtube.com/user/bundesregierung - Informationsangebot. 12.05.2013 - https://fragdenstaat.de/anfrage/alternative-zum-youtubecomuserbundesregierung-informationsangebot/ 3. http://www.youtube.com/bundesregierung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Alternative zum Youtube-Informationsangeb…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
AW: Alternative zum Youtube-Informationsangebot im Kontext von PRISM-Aktivitäten
Datum
13. August 2013 13:09
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Alternative zum Youtube-Informationsangebot im Kontext von PRISM-Aktivitäten" vom 03.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in