Alternativen zu Glyphosat

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

in der Waldeckischen Landeszeitung vom 22. Juni 2018 war zu lesen, dass auf kreiseigenen Flächen seit drei Jahren keine Glyphosat-haltigen Mittel mehr zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden.
-Wie - mit welchen Substanzen bzw. Methoden - wird denn stattdessen das Unkraut auf kreiseigenen Flächen beseitigt (bitte auflisten nach Art der Nutzung: Nichtkulturland, Forst, Landwirtschaftliche Fläche)?
-Welche Methoden wenden externe Dienstleister bzw. Pächter an?
-Entstehen dem Kreis Mehrkosten durch den Verzicht auf Glyphosat? Falls ja, in welcher Höhe?
-Sind die alternativen Methoden bzw. Substanzen hinsichtlich ihrer Umweltwirkung evaluiert worden? Mit welchen Umweltwirkungen wird gerechnet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
Susanne Günther
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: in de…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
Susanne Günther
Betreff
Alternativen zu Glyphosat [#31313]
Datum
27. Juni 2018 21:51
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: in der Waldeckischen Landeszeitung vom 22. Juni 2018 war zu lesen, dass auf kreiseigenen Flächen seit drei Jahren keine Glyphosat-haltigen Mittel mehr zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. -Wie - mit welchen Substanzen bzw. Methoden - wird denn stattdessen das Unkraut auf kreiseigenen Flächen beseitigt (bitte auflisten nach Art der Nutzung: Nichtkulturland, Forst, Landwirtschaftliche Fläche)? -Welche Methoden wenden externe Dienstleister bzw. Pächter an? -Entstehen dem Kreis Mehrkosten durch den Verzicht auf Glyphosat? Falls ja, in welcher Höhe? -Sind die alternativen Methoden bzw. Substanzen hinsichtlich ihrer Umweltwirkung evaluiert worden? Mit welchen Umweltwirkungen wird gerechnet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Susanne Günther <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>
Susanne Günther
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alternativen zu Glyphosat“ vom 27.06.2018 (#31…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
Susanne Günther
Betreff
Re: Alternativen zu Glyphosat [#31313]
Datum
31. Juli 2018 09:34
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Alternativen zu Glyphosat“ vom 27.06.2018 (#31313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susanne Günther Anfragenr: 31313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Anfrage Glyphosat Sehr geehrte Frau Günther, der Dezernent für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Direktvermar…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Betreff
Anfrage Glyphosat
Datum
31. Juli 2018 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Günther, der Dezernent für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Direktvermarktung, Herr Fritz Schäfer, hat uns Ihre Mail von heute zum Thema "Glyphosateinsatz" weitergeleitet. Eine Nachprüfung hat ergeben, dass Ihre ursprüngliche Mail uns nicht erreicht hat, möglicherweise wurde sie als Webseiten-generierte Nachricht vom Spamfilter ausgesondert. Grundsätzlich ist es ratsam, Anfragen direkt an die zuständigen Fachdienste zu richten, die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-waldeck-frankenberg.de<http://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de>). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Dazu noch ein Hinweis. Sie erwähnen im Anschreiben, dass Sie davon ausgehen, dass die Anfrage kostenfrei sei. Unsere Informationsfreiheitssatzung sieht allerdings die Erhebung von Gebühren vor. Grundlage dafür ist das Hessische Verwaltungskostengesetz. Die Höhe bemisst sich nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand für die Bearbeitung. Bitte entschuldigen Sie die eingetretene Verzögerung, wir haben die zuständigen Fachdienste um rasche Beantwortung gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Einsatz von Glyphosat Sehr geehrte Frau Günther, auf Ihre Anfrage zum Glyphosateinsatz beim Landkreis können wir …
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Betreff
Einsatz von Glyphosat
Datum
16. August 2018 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Günther, auf Ihre Anfrage zum Glyphosateinsatz beim Landkreis können wir Ihnen gemäßg §§ 5 und 6 der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises folgendes mitteilen: Alternativen zum Glyphosatzeinatz sind bei den zuständigen Fachdiensten bzw. Eigen- und Regiebetrieben des Landkreises schon erprobt worden. Sowohl der FD Gebäudemanagement, der die Liegenschaften des Landkreises verwaltet, sowie die Domanialverwaltung, die über umfangreiche Wald- und Forstflächen verfügt, verzichten auf Glyphosat und untersagen den Einsatz auch auf Pachtflächen. Geeignete Alternativen liege im Ermessen der Pächter und werden gelegentlich überprüft. Bei der Unkrautbekämpfung auf Hof- und Pflasterflächen werden in der Regel mechanische Hilfsmittel eingesetzt, u.a. sogenannte "Wildkrautbrenner". Mehrkosten sind für den Landkreis nicht zu erwarten, da -wie sich aus den vorhergehenden Ausführungen ergibt- keine Umstellungen auf Glyphosat-Alternativen vorgenommen werden mussten. Mit freundlichen Grüßen
Susanne Günther
AW: Einsatz von Glyphosat [#31313] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Angaben! Mir ist leider e…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
Susanne Günther
Betreff
AW: Einsatz von Glyphosat [#31313]
Datum
31. August 2018 17:52
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Angaben! Mir ist leider einiges unklar geblieben: Sie schreiben, dass Mehrkosten nicht entständen, weil der Kreis bereits seit längerem auf den Einsatz von Glyphosat verzichte. Seit wann wird das denn so praktiziert? Und: Lassen sich zur früheren Praxis Unterschiede im Aufwand feststellen? Außerdem: Gibt es einen Kreistagsbeschluss dazu? Wird kontrolliert, ob Pächter auf den gepachteten Flächen Glyphosat einsetzen, und, falls ja, wie wird kontrolliert? Mit freundlichen Grüßen Susanne Günther Anfragenr: 31313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Automatische Antwort: Einsatz von Glyphosat [#31313] Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, ich bin bin…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Betreff
Automatische Antwort: Einsatz von Glyphosat [#31313]
Datum
31. August 2018 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, ich bin bin voraussichtlich bis 17. September 2018 nicht im Büro. Ihre Mails werden nicht an mich weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Frömel <<E-Mail-Adresse>> Telefon 05631 954-337). Mit freundlichen Grüßen

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Susanne Günther
AW: Automatische Antwort: Einsatz von Glyphosat [#31313] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben nicht auf eine …
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
Susanne Günther
Betreff
AW: Automatische Antwort: Einsatz von Glyphosat [#31313]
Datum
4. November 2018 10:13
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben nicht auf eine Nachfrage vom 31.08.18 zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Alternativen zu Glyphosat“ vom 27.06.2018 (#31313) geantwortet. Ich möchte daran erinnern, dass ich nach wie vor auf die Beantwortung meiner Nachfrage bestehe. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susanne Günther Anfragenr: 31313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Susanne Günther << Adresse entfernt >>